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Kautionskonto einrichten - so machen Sie es richtig

Das Kautionskonto ist Bestandteil des Mietverhältnisses.
Das Kautionskonto ist Bestandteil des Mietverhältnisses.
Endlich haben Sie nach langer Suche und zahlreichen Besichtigungen Ihre Traumwohnung gefunden. Der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung übergibt Ihnen eine Liste, deren akribische Ausarbeitung zur Vertragsunterzeichnung führt. Auf der Liste steht auch ein Hinweis auf eine zu hinterlegende Kaution. Doch was genau ist ein Kautionskonto und wie funktioniert die Abwicklung der Mietkaution? Sie fragen sich insbesondere, ob der Vermieter die Kaution erhält und dann über das Geld und seine Zinsen frei verfügen kann.

Die Funktion eines Kautionskontos

  • Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, gewähren Sie als Mieter dem Vermieter eine Kaution, also eine Bürgschaft in Form einer Geldhinterlegung.
  • Der Mieter verpflichtet sich in der Regel, eine Kaution von drei Nettomonatsmieten zu zahlen, die im Mietvertrag gesondert zu erwähnen und zu vereinbaren ist.
  • Die Mietkaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter und ist für die Dauer des Mietverhältnisses unkündbar.
  • Die Paragraphen 551 und 566a BGB (früher § 550b BGB) regeln die Mietkaution für Wohnungsmietverhältnisse. Vertragliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Mieters vom Gesetz abweichen, sind unwirksam. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrem Mieterverein.

das Konto einrichten

Vorausgesetzt wird, dass Sie über ein Girokonto oder Sparbuch bei einer Bank verfügen und genug Bonität nachweisen können. Um ein Kautionskonto zu eröffnen, gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Wege.

  1. Im ersten Fall eröffnen Sie als Mieter das Kautionskonto in Form eines Sparbuchs auf Ihren eigenen Namen. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank über die rechtlichen Bedingungen und die rechtliche Beschaffenheit von Kautionszahlungen. Lassen Sie sich die notwendigen Formulare geben. Die persönlichen Daten und die Anschrift Ihres Vermieters sollten Sie in den Unterlagen vermerken. Nach einer kurzen Bearbeitungszeit von ca. einer Woche erhalten Sie die Unterlagen zum Sparbuch, die Sie unterschrieben an Ihrer Bank zurücksenden. Sodann wird ein Sparbuch auf Ihren Namen eingerichtet und mit dem Zusatz „Mietkautionskonto“ versehen. Damit haben Sie als Mieter keinen Zugriff auf das Kautionskonto. Das Sparguthaben wird anschließend von Ihrer Hausbank an den Vermieter verpfändet, so dass allein er darüber verfügungsberechtigt ist. Das bedeutet auch, dass der Vermieter nach Ablauf von vier Wochen über das Guthaben verfügen kann. Dabei werden Sie vorher informiert, damit Sie unrechtmäßige Verfügungen verhindern. § 551 BGB regelt die Höhe der Verzinsung Ihrer Kaution. Die Zinsen des Guthabens stehen Ihnen als Mieter zu.
  2. Im zweiten Fall überweisen Sie als Mieter dem Vermieter eine Geldsumme in Höhe der vereinbarten Mietkaution. Der Vermieter legt dann die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei seiner Hausbank auf einem Kautionskonto an – nämlich zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz gemäß § 551 BGB. Bei der Kontoeröffnung wird in das Buch der Vermerk „wegen Mietkaution" eingetragen. Wirtschaftlich ist der Vermieter ebenfalls verfügungsberechtigt. Wichtig ist hier, dass der Freistellungsauftrag auf den Namen des Vermieters nicht beachtet wird. Verlangen Sie darüber vom Vermieter einen Nachweis. Die Zinsgutschrift gemäß der Kautionsvereinbarung wird Ihnen über den Zeitraum des Mietverhältnisses hinweg jeweils am 31. Dezember eines Jahres gutgeschrieben. Wiederum regelt § 551 BGB den Zinssatz. Die Erträge stehen Ihnen zu und erhöhen die Mietsicherheit.

Wichtige Hinweise zum Kautionskonto

  • Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass Ihre Mietkaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wird.
  • Bevor Sie eine Mietkaution hinterlegen, überprüfen Sie Möglichkeiten, die Konditionen für das Kautionskonto zu optimieren! Beispielsweise können Sie Ihre Mietkaution in Bundesschatzbriefen oder ähnlichen Papieren anlegen. Dort wird sie etwa besser verzinst als auf einem Sparbuch. Allerdings können Sie die Papiere frühestens ein Jahr nach Emission zurückgeben.
  • Beachten Sie, dass eine Verpfändung oder Abtrennung der Kaution oder des Rückzahlungsanspruchs sowie jede sonstige Verfügung über das Kautionskonto ausgeschlossen und für den Vermieter wirkungslos sind.
  • Der Vermieter ist berechtigt, Forderungen aus dem Mietverhältnis gegen Ihre Kaution aufzurechnen, einschließlich der Zinsen. Beim Auszug aus dem angemieteten Objekt werden gemäß dem Rücknahmeprotokoll eventuelle Kostenanteile für Schönheitsreparaturen oder sonstige Ersatzleistungen entsprechend den mietvertraglichen Regelungen berücksichtigt. Wenn das Mietverhältnis beendet ist, wird das restliche Guthaben vorbehaltlich binnen acht Wochen bis zu sechs Monaten vom Kautionskonto auf Ihr Konto überwiesen.
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