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Kein Nachweis über die Kaution der Wohnung - was tun?

Eine Kaution muss angelegt werden.
Eine Kaution muss angelegt werden.
Regelmäßig vereinbaren Vermieter und Mieter im Mietvertrag, dass für die betreffende Wohnung eine Kaution gezahlt wird. Als Mieter haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Vermieter den Nachweis führt, dass er die Kaution gesetzeskonform angelegt hat. Lesen Sie, was Sie tun können, wenn sich der Vermieter taub stellt.

Nach dem Gesetz kann Ihr Vermieter für die von Ihnen angemietete Wohnung eine Kaution in der Höhe der dreifachen Nettokaltmiete (Miete ohne Nebenkosten) verlangen.

Kaution muss insolvenzfest angelegt werden

  • Ihr Vermieter ist verpflichtet, die Kaution  auf ein gesondertes Konto bei einer Bank oder einer Sparkasse einzuzahlen. Er muss den Betrag, der ihm als Sicherheit überlassen wurde, auf einem Sparbuch anlegen. Maßgabe ist ein üblicher Zinssatz bei dreimonatiger Kündigungsfrist.
  • Der Vermieter muss dieses Konto gesondert von seinem sonstigen Privatvermögen  führen, sodass es im Fall seiner Insolvenz nicht an andere Gläubiger verloren geht.
  • Das Gesetz regelt diese Verpflichtung des Vermieters in § 551 III Bürgerliches Gesetzbuch unmissverständlich.
  • Sie können die Kaution bar zahlen, als Scheck übergeben oder auf ein Girokonto des Vermieters überweisen.

Vermieter muss den Nachweis über die Anlageform führen

  • Haben Sie die Kaution an den Vermieter bezahlt, dann haben Sie ein Recht zu erfahren, ob er sie dem Gesetz entsprechend angelegt hat und ob sie entsprechend verzinst wird.
  • Solange Ihnen der Vermieter nicht schriftlich nachweist, dass er Ihre Kaution auf einem Kautionskonto angelegt hat, dürfen Sie die Miete bis zur Höhe der eingezahlten Kaution zurückbehalten. Geben Sie das Geld aber nicht aus, da Sie es dem Vermieter übergeben müssen, sobald er Ihnen den Kautionsnachweis führt.

Andere Art der Sicherheitsleistung für die Wohnung

  • Sie können die Problematik aber auch vermeiden. Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter, dass Sie eine Bankbürgschaft als Kaution stellen. Ihre Bank verbürgt sich dann für eventuelle Forderungen des Vermieters.
  • Sie können aber auch selbst ein Sparbuch mit dem Kautionsbetrag anlegen und es an den Vermieter verpfänden. Gut ist, wenn Sie in diesem Fall mit dem Vermieter vereinbaren, dass er Sie vor jeder Abhebung von diesem Sparbuch informieren muss oder dass Sie nur gemeinsam über das Sparguthaben verfügen können.

Der Vermieter darf nicht machen, was er will

  • Gibt es dennoch Probleme mit Ihrem Vermieter, machen Sie ihn in höflicher Form darauf aufmerksam, dass er die ihm übergebene Mietkaution nicht für eigene Zwecke verwenden darf. Tut er dies, macht er sich wegen Untreue strafbar.
  • Außerdem sollten Sie wissen, dass der Vermieter Ihre Kaution nur dann nutzen darf, wenn seine Ansprüche vom Gericht festgestellt wurden, diese unbestritten oder offensichtlich sind. Haben Sie die Miete für die Wohnung gemindert, darf der Vermieter den Differenzbetrag nicht einfach vom Kautionskonto entnehmen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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