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Kfz Halterwechsel - das sollten Sie beim Ummelden beachten

KFZ Halterwechsel und Ummeldung des Familienfahrzeugs
KFZ Halterwechsel und Ummeldung des Familienfahrzeugs
Wenn man ein Auto kauft oder verkauft, gibt es immer erst mal eine Menge Papierkram zu erledigen. Es gibt ein paar Dinge, die man beachten sollte, damit alles reibungslos klappt.

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Versicherungskarte
  • grüner Versicherungsschein
  • Fahrzeugpapiere

KFZ Halterwechsel und Ummeldung

Wenn man ein gebrauchtes Auto kauft oder verkauft, muss man immer möglichst schnell die Ummeldung vornehmen, da sonst im Falle eines Schadens der Vorbesitzer eventuell noch haften muss, obwohl er das Fahrzeug gar nicht mehr besitzt.

  • Erst einmal sollten Sie die Versicherung über den Halterwechsel informieren. Es kann sein, dass man als Käufer nun in eine andere Klasse fällt, da das Auto ein anderes Modell ist als man bisher hatte. Die Versicherung wird anhand eines Schlüssels, der für jeden Bezirk anders ist, errechnen wie hoch die Schadensbeiträge sein werden. Man erhält dann von der Versicherung eine grüne Versicherungskarte, die man mit zur Zulassungsstelle nehmen muss. Das gilt als Nachweis, dass das Auto überhaupt versichert ist. Sonst wird die Zulassungsstelle das KFZ nicht mit einem Nummernschild versehen.
  • Bei manchen Versicherungen gibt es die Möglichkeit eines abweichenden Halters zum Besitzer, was sinnvoll sein kann, wenn z.B. das volljährige Kind ein Auto haben möchte, aber noch in einer hohen Versicherungsstufe ist, weil Fahranfänger. Das muss man jedoch individuell erfragen.
  • Bei der Zulassungsstelle sollten Sie Personalausweis, Führerschein und die Versicherungskarte bereit halten. Man braucht den Fahrzeugschein und, ganz wichtig, den Fahrzeugbrief. Denn wer den besitzt, dem gehört das Auto rechtlich gesehen.

Regionale Unterschiede bei den Zulassungsstellen

  • Bei manchen Zulassungsstellen gibt es die Möglichkeit sich ein Wunschkennzeichen auszusuchen, was aber manchmal extra Kosten verursacht. Die Bankverbindung sollte man auch angeben können, denn viele Zulassungsstellen lassen KFZ nur noch zu per Bankeinzug zum Begleichen der KFZ Steuer zu.
  • Der Fahrzeugbrief wird mit einem neuen Eigentümer bzw. Besitzer versehen, jedoch nicht erneuert, der Fahrzeugschein hingegen wird neu ausgedruckt. Man bekommt dann einen Beleg und kann sich die Fahrzeugkennzeichen stanzen lassen, meist ist gleich eine Stelle in der Nähe. Wenn man die neuen Kennzeichen hat, geht man wieder zur Zulassungsstelle und erhält den TÜV und Stadtaufkleber. Wenn man dann noch die Nummernschilder montiert, kann es los gehen.
helpster.de Autor:in
Lilo Delius
Lilo DeliusGesundheit ist für Lilo ein wichtiger Aspekt ihres Lebens. Sie interessiert sich für alle medizinischen Facetten, von der Psychologie bis hin zu Auswirkungen von Sport auf die Genesung und das Älterwerden. Ein nachhaltiger, fitter Lebensstil und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen sind ihr für ihre Familie & Kinder wichtig.
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