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Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte - nützliche Hinweise

Kinder kosten viel Geld.
Kinder kosten viel Geld. © Petra_Bork / Pixelio
Wer Kinder hat, wird sich diese auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, sodass sich der Lohnsteuerabzug verringert. Allerdings sind viele Arbeitnehmer erstaunt darüber, wie wenig sich der Kinderfreibetrag auf die Steuer auswirken.

Kinderfreibetrag - was ist das?

  • Laut Einkommensteuergesetz steht Ihnen für jedes Kind ein Kinderfreibetrag von 3504 € jährlich zu. Dieser Freibetrag gilt sowohl für den Vater als auch für die Mutter und beträgt somit zusammen 7008 €. Der Freibetrag soll die Lebenshaltungskosten, sowie die Betreuungs- und Ausbildungskosten des Kindes berücksichtigen.

  • Die Unterscheidung, ob der volle oder nur der halbe Freibetrag berücksichtigt wird, sieht man daran, ob 1 Kind oder nur 0,5 Kinder in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. 1 Kind bedeutet also, dass die vollen 7008 € angerechnet werden. Sind die Eltern getrennt, erhalten beide nur 0,5 Kinder als Eintrag.

  • Allerdings ist im § 31 EStG geregelt, dass sich Kindergeld und Kinderfreibetrag ausschließen. Das bedeutet, dass Sie entweder Anspruch auf Kindergeld oder den Freibetrag haben. 

Eintragung auf der Lohnsteuerkarte 

  • Da Sie für jedes Kind, für das Sie einen Anspruch auf Freibetrag haben, monatlich Kindergeld erhalten, wird beim regelmäßigen Lohnsteuerabzug der Freibetrag nicht berücksichtigt.

  • Trotzdem sollten Sie die Kinder in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, da der Freibetrag beim Solidaritätszuschlag angerechnet wird. Da dieser Zuschlag sehr gering ist, wirkt sich natürlich der Eintrag nur geringfügig aus, aber auch kleine Beträge summieren sich.

  • Der Fiskus erreicht mit dieser Handhabung, dass Sie die beiden staatlichen Förderungen - Kindergeld und Kinderfreibetrag - nicht doppelt kassieren. Wenn Sie also keine Einkommensteuererklärung abgeben, bleibt es bei der Konstellation - Kindergeld ja, Freibetrag nein.

  • Falls Sie eine Steuererklärung abgeben, prüft das Finanzamt, ob Sie mit dem Kindergeld oder dem Freibetrag besser gestellt sind. Es wird dann der höhere Betrag berücksichtigt. Falls Sie ein sehr hohes Einkommen haben und daher mit einem sehr hohen Steuersatz belastet werden, kann es durchaus sein, dass Sie mit dem Steuerfreibetrag von 7008 € besser wegkommen als mit dem Kindergeld. 

Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte wirkt sich also nur geringfügig aus, da der Anspruch bereits durch das monatlich bezahlte Kindergeld abgegolten wird.

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