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Kindergartengebühren - so beantragen Sie Gelder vom Jugendamt

Kindergartengebühren können vom Jugendamt bezuschusst werden.
Kindergartengebühren können vom Jugendamt bezuschusst werden.
Die Jugendämter der Städte und Gemeinden sind auch für die Zuschüsse zu den Kindergartengebühren zuständig. Diese Zuschüsse werden nur an Bedürftige gezahlt, die einen entsprechenden Antrag eingereicht haben. Damit Ihnen die Zuschüsse nicht entgehen, sollten Sie also dort vorsprechen.

Was Sie benötigen:

  • Einkommensnachweis
  • Kindergartenplatz
  • Gebührenbescheid/Bescheinigung

Wichtiges zur Übernahme der Kindergartengebühren

  • Die Übernahme der Kindergartengebühren steht Ihnen nur zu, wenn Ihr Einkommen die Belastung nicht übersteigt. Wenn das Einkommen darüber liegt, bekommen Sie nur einen Anteil. Es werden 70 % des Einkommens, das über der Belastungsgrenze liegt, als "Eigenanteil" abgezogen.
  • Diese Zumutbarkeit, also die Belastungsgrenze, wird nach bestimmten Regeln ermittelt (Stand 2009). Der Grundbetrag für den Haushaltsvorstand beträgt 718,00 €, für jedes weitere Familienmitglied erhöht sich die Grenze um 252,00 €. Dazu kommen noch eine angemessene Miete und Beiträge zu Versicherungen, die kein Kapital bilden. Eine Alleinerziehende mit 2 Kindern kann also bis zu einem Einkommen von ca. 1.800 € mit einem Zuschuss rechnen. Die genaue Höhe der Belastungsgrenze ist je nach Ort unterschiedlich.
  • Um die Bedürftigkeit nachzuweisen, müssen Sie dem Antrag einen Einkommensnachweis beifügen. Als Einkommen zählt alles, was Sie oder Ihre Familie einnehmen, also auch Kindergeld, Renten und Unterhaltszahlungen.
  • Es werden nur die Gebühren für die Betreuung des Kindes übernommen. Anteile, die für das Essen des Kindes erhoben werden, können nicht erstattet werden.
  • Der Zuschuss zu den Kindergartengebühren ist eine zweckbestimmte Einnahme (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II) und wird nur als Einkommen berücksichtigt, wenn er mehr als die Hälfte des Regelsatzes laut § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II beträgt. Da der Zuschuss in der Regel bedeutend geringer ist, darf er von den Leistungen des ALG II nicht abgezogen werden.

Antragstellung beim Jugendamt

  1. Suchen Sie sich alle Belege über das Einkommen der Familie zusammen und fertigen Sie Kopien davon an. Diese brauchen Sie für den Antrag auf Zuschuss zu den Kindergartengebühren.
  2. Besorgen Sie eine Bescheinigung des Kindergartens über die Höhe der Gebühren und auch darüber, welcher Anteil davon für Essen berechnet wird.
  3. Machen Sie einen Termin beim Jugendamt und nehmen Sie die Belege zu diesem Termin gleich mit. Dort können Sie dann gleich den Antrag stellen.
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