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Kindergartenzuschuss berechnen

Wenn Ihr Sprössling des Kindergarten besucht, dann ist der Zuschuss hierfür sehr hilfreich.
Wenn Ihr Sprössling des Kindergarten besucht, dann ist der Zuschuss hierfür sehr hilfreich.
Wenn demnächst wieder Gehaltsverhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber anstehen und Sie nicht-schulpflichtige Kinder haben, dann sollten Sie an den Kindergartenzuschuss denken. Neben diesen haben Sie noch eine Vielzahl anderer Möglichkeiten, wie Sie Ihre Zuschüsse berechnen können.

Der Kindergartenzuschuss - grundlegende Informationen

  • Bei einem Kindergartenzuschuss handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der größte Vorteil dieses Zuschusses ist die Steuerfreiheit. Das heißt, Sie handeln bei der nächsten Gehaltsbesprechung keine 200,- € mehr Bruttolohn, sondern 200,- € Kindergartenzuschuss aus. 
  • Wenn Sie 200,- € mehr Bruttolohn erhalten würden, dann können Sie ganz leicht berechnen, wie viel Ihnen am Ende übrig bleibt. Der Betrag wird jedoch kaum 100,- € übersteigen. 
  • Im Gegensatz dazu erhalten Sie die 200,- € in Form eines Kindergartenzuschusses in voller Höhe ausgezahlt. 
  • Damit der Arbeitgeber diesen Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen kann, muss Ihr Kind jedoch spezielle Einrichtungen besuchen. Dazu gehören Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, ganztägige Pflegestellen oder auch Tagesmütter. 
  • Internate können auch mit einbezogen werden, wenn diese neben den normalen Schulkindern auch nicht-schulpflichtige Kinder aufnehmen.

Bei dieser Variante handelt es sich also um eine höchst interessante Zusatzleistung Ihres Arbeitgebers.

Der Kinderzuschlag - so berechnen Sie diesen

Neben dem Kindergartenzuschuss haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen Kinderzuschlag zu erhalten. Diesen beziehen Sie jedoch nicht von Ihrem Arbeitgeber, sondern von der Arbeitsagentur.

  • Voraussetzungen für den Kinderzuschlag sind unter anderem, dass die Mindesteinkommensgrenze (bei Alleinerziehenden 600,- €, bei Ehepaaren 900,- €) erreicht wird und das Einkommen gleichzeitig unter dem Höchstsatz liegt. Diesen erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.
  • Um den möglichen Kinderzuschlag zu berechnen, gibt es verschiedene Möglichkeiten im Internet. Hier müssen Sie unter anderem eingeben, wie viel Sie im Monat verdienen, welche Miete Sie bezahlen müssen, wie viele Kinder Sie haben etc. 
  • Der Maximalsatz liegt bei derzeit 140,- € im Monat, welcher zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird (Stand: September 2013). 

Sie sehen also, es gibt von der Arbeitgeber- und auch Staatsseite Möglichkeiten, den Kindergarten oder auch sonstige Ausgaben zu decken.

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