Alle Kategorien
Suche

Kindergeld abmelden - wie Sie vorgehen sollten

Wie melden Sie Kindergeld ab?
Wie melden Sie Kindergeld ab?
Sie wollen auswandern und fragen sich daher, wie Sie Kindergeld abmelden? Das geht ganz einfach. Sie sollten lediglich wissen, dass Sie verpflichtet sind mitzuteilen, dass sich Ihre persönlichen Verhältnisse geändert haben.

Wie Sie Ihr Kindergeld abmelden können

Sie haben Kindergeld bekommen und haben auch weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld. Sie wollen sich aber nach absehbarer Zeit abmelden bzw. eine Umbürgerung vornehmen lassen. Sie sollten wissen, dass das Kindergeld über die Finanzverwaltung gezahlt wird. Bei einer Umbürgerung oder Abmeldung verlieren Sie Ihren Anspruch auf Kindergeld. Behörden werden in diesen Fällen darüber informiert, dass Sie keinen Anspruch mehr haben. Dies dauert nur wenige Monate. Daher sind Sie rechtlich verpflichtet, sobald sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, die Behörden zu informieren. Sie fragen sich nun, wie Sie Kindergeld abmelden können. Dies geht ganz einfach.

  • Sie müssen die Finanzverwaltung von der Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse in Kenntnis setzen. Kommen Sie dieser Pflicht ohne schuldhaftes Zögern nach, bestenfalls direkt nach Ihrer Abmeldung oder Umbürgerung. Jeder Empfänger von Kindergeld unterliegt der Sofort-Mitteilungspflicht. Diese Verpflichtung gilt auch für alle anderen Leistungsempfänger (ALG, Hartz IV, Wohngeld usw.).
  • Schreiben Sie Ihrer zuständigen Finanzverwaltung, dass Sie ab dem jeweiligen Datum keinen Anspruch mehr haben. Legen Sie diesem Schreiben Ihre Abmeldung oder Ihren Umbürgerungsnachweis bei.
  • Schicken Sie dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein ab. So können Sie sichergehen, dass es auch bei der zuständigen Behörde eingegangen ist.
  • Sollten Sie danach immer noch das Kindergeld ausgezahlt bekommen, sind Sie Ihrer Mitteilungspflicht nachgekommen und müssen keine Strafe erwarten. Sie haben den Einschreibebeleg als Nachweis. Heben Sie diesen gut auf, so können Sie jederzeit beweisen, dass Sie Ihrer Pflicht rechtzeitig nachgekommen sind.  
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
Teilen: