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Kindergeld - was Sie bei Nebenverdienst beachten sollten

Das Kindergeld ist an Bedingungen geknüpft.
Das Kindergeld ist an Bedingungen geknüpft. © Petra_Bork / Pixelio
Ihre Kinder arbeiten und erhalten somit einen Nebenverdienst und dies obwohl Sie Kindergeld beziehen? Dann sollten Sie hierbei einiges beachten.

Was zum Nebenverdienst zählt

Wenn im Zusammenhang von Kindergeld vom Nebenverdienst gesprochen wird, dann ist hiermit nicht gemeint, dass die Eltern einen Nebenverdienst erhalten. Vielmehr geht es in diesem Fall um die Einkünfte der Kinder.

  • Jeder Verdienst, der von den Kindern erwirtschaftet wird, zählt zum Nebenverdienst.
  • Somit zählt hierunter nicht nur der klassische Nebenverdienst (400-Euro-Job) sondern auch jede Arbeit auf Angestelltenbasis und jede Selbstständigkeit.
  • Allerdings dürfen beim Ermitteln des Nebenverdienstes gewisse Kosten abgezogen werden. So schmälern freiwillige Beiträge zur Sozialversicherung den Nebenverdienst und bei einer Selbstständigkeit darf ein bestimmter Pauschbetrag abgezogen werden.

Wie sich das Einkommen auf das Kindergeld auswirkt

Leider wurde das Kindergeld so geregelt, dass Sie darauf entweder einen Anspruch haben oder keinen Anspruch haben. Eine Staffelung, die bei vielen anderen Zuschüssen ausgearbeitet wurde, gibt es beim Kindergeld nicht. Daher sollten Sie bezüglich Nebenverdienst und Kindergeld einiges beachten.

  • Der Gesetzgeber hat eine Einkommensgrenze (gültig für ein Kalenderjahr) definiert, bis zu der die Kinder einen Nebenverdienst ausüben dürfen und das Kindergeld trotzdem zu 100% ausgezahlt wird.
  • Nachdem sich diese Einkommensgrenze immer wieder ändern kann, sollten Sie bei Bedarf bei der Familienkasse (sie ist eine Behörde innerhalb der Agentur für Arbeit) nachfragen.
  • Sollte diese Einkommensgrenze nicht erreicht werden, dann erhalten Sie das Kindergeld weiterhin zu 100% ausgezahlt.
  • Sollte der Nebenverdienst nach Abzug der oben genannten Kosten über der Einkommensgrenze liegen, dann erhalten Sie gar kein Kindergeld mehr.
  • Beachten Sie, dass Sie bereits erhaltenes Kindergeld zurückzahlen müssen, wenn während des Jahres die Einkommensgrenze überschritten wird. Beispiel: Bis zum 30. November wurde die Einkommensgrenze nicht überschritten. Sollte die Grenze aber mit dem 15. Dezember überschritten werden, dann müssten Sie das Kindergeld vom gesamten Jahr zurückzahlen.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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