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Kindesunterhalt rückwirkend geltend machen - so geht's

Kindesunterhalt dient der Ausbildung und Existenzsicherung.
Kindesunterhalt dient der Ausbildung und Existenzsicherung.
Nicht immer ist es möglich oder gewünscht, den Kindesunterhalt sofort nach der Trennung oder einer Scheidung geltend zu machen. Wenn das Kind den Unterhalt rückwirkend geltend machen möchte, müssen Sie als vertretungsberechtigter Elternteil Fristen beachten. Andernfalls in der Unterhaltsanspruch verloren oder er gilt sogar als verwirkt.

Was Sie benötigen:

  • Unterhaltsklage

Das Gesetz bestimmt in § 1613 BGB, dass Sie für Ihr Kind auch Unterhalt für die Vergangenheit verlangen können.

Zahlungsverpflichtung gilt rückwirkend nur bei Inverzugsetzung

  • Dies gilt insbesondere dann, wenn der Unterhaltsanspruch aus rechtlichen Gründen (weil die Vaterschaft nicht festgestellt war) oder aus im Verantwortungsbereich des Unterhaltsschuldners liegenden Gründen (seine Anschrift war unbekannt) bislang nicht geltend gemacht werden konnte.
  • Ferner können Sie Unterhalt für die Vergangenheit verlangen, wenn es um Sonderbedarf geht, der innerhalb des letzten Jahres angefallen ist. Sonderbedarf ist ein unregelmäßig außergewöhnlich hoher Bedarf, der beispielsweise bei einer Klassenfahrt oder einer schweren Erkrankung Ihres Kindes anfallen kann.
  • Nach Ablauf dieses Jahres besteht der Anspruch auf Sonderbedarf nur, wenn Sie den Unterhaltsschuldner zuvor in Verzug gesetzt (Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung) oder bei Gericht eine Zahlungsklage eingereicht haben.

Drei Alternativen für Kindesunterhalt in der Vergangenheit

  • Im übrigen können Sie Kindesunterhalt rückwirkend nur geltend machen, wenn Ihr Kind bzw. Sie als sein gesetzlicher Vertreter dem Unterhaltsschuldner eine Aufforderung mit Fristsetzung zur Unterhaltszahlung übersandt haben und er dadurch in Verzug geraten ist.
  • Ferner können Sie Unterhalt für die Vergangenheit verlangen, wenn der Unterhaltsschuldner aufgefordert wurde, zur Unterhaltsberechnung Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zu erteilen.
  • Letztlich können Sie in der dritten Alternative Unterhalt für die Vergangenheit geltend machen, wenn Sie dem Schuldner über das Familiengericht eine Stufenklage (Verbindung von Auskunftsklage mit einer Zahlungsklage) oder bereits eine Zahlungsklage haben zustellen lassen.
  • Entscheidet dann das Gericht später über Ihre Zahlungsklage, muss der Unterhaltsschuldner ab diesem Monatsanfang, zu dem er in Verzug gesetzt wurde, Unterhalt leisten.

Unterhaltserhöhung auch im Titel geltend machen

  • Auch wenn Sie bereits im Besitz eines Unterhaltsurteils sind, können Sie rückwirkend ab dem Anfang des Monats, ab dem materiell eine Unterhalterhöhung verlangt werden kann, noch zusätzlichen Kindesunterhalt rückwirkend für die Vergangenheit geltend machen.
  • Beachten Sie ferner, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit gehemmt ist.

Wenn Sie also auf Kindesunterhalt angewiesen sind, sollten Sie frühzeitig aktiv werden. Gehen Sie am besten sogleich zu einem Rechtsanwalt, da nur er am Familiengericht für Sie Anträge stellen kann.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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