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Kita-Gutschein in der Elternzeit nutzen

Nutzen Sie den Kita-Gutschein in Elternzeit.
Nutzen Sie den Kita-Gutschein in Elternzeit.
Wenn man mit einem Kita-Gutschein Elternzeit nimmt, muss man sich genau informieren. Denn manchmal gibt es dabei Probleme und schließlich will man nicht plötzlich ohne den fest eingeplanten Kita-Platz dastehen.

Natürlich sollte man auch mit einem Kita-Gutschein Elternzeit planen können, in der Realität ist das aber nicht so einfach. Verschiedene Regelungen schaffen hier rechtliche Probleme. Wenn Sie also in Elternzeit gehen wollen und einen Kita-Gutschein haben, informieren Sie sich besser rechtzeitig.

So bekommen Sie den Kita-Gutschein

  • Den begehrten Kita-Gutschein, der den Kita-Platz für die Eltern verbilligt, kann prinzipiell jeder beantragen.
  • Dazu füllen Sie die Antragsformulare beim Jugendamt aus. Sie sollten sich ungefähr 3 Monate vor dem geplanten Beginn der Kita darum kümmern. Sie müssen dabei schon das Datum des Beginns angeben und auch Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen. Hier spielt auch das Elterngeld als Einkommen eine finanzielle Rolle. Denken Sie auch daran, alle erforderlichen sonstigen Dokumente mitzubringen.
  • Achten Sie darauf, den Gutschein bis spätestens zwei Monate nach diesem genannten Zeitpunkt einzulösen, da er sonst verfällt und Sie ihn neu beantragen müssen. Er gilt dann für gewöhnlich für 12 Monate, mit denen Sie fest planen können. Wenn Sie in der Zeit keinen passenden Platz gefunden haben, muss Ihnen das Jugendamt einen freien Platz zuteilen.
  • Es bleibt Ihnen auf jeden Fall immer die Möglichkeit, das Kind ohne Gutschein in die Kita zu geben und einfach selbst mehr zu bezahlen. Das Budget sollten Sie dann rechtzeitig durchkalkulieren.

Auch in Elternzeit das Kind abgeben

  • Die Regelungen zur Elternzeit variieren je nach Bundesland, sodass die örtlichen Behörden für Sie die besten Ansprechpartner sind. Zudem werden die Gesetze bei diesem Thema häufig verändert, sodass Sie sich immer aktuell erkundigen sollten.
  • In Hamburg beispielsweise ist es folgendermaßen geregelt: Wenn Sie als Elternteil für ein neues Geschwisterkind in Elternzeit gehen, erhält das andere Kind nur noch für maximal weitere vier Monate einen Kita-Gutschein. Diese Frist läuft ab der Geburt, so dass Sie damit planen können.
  • Nur wenn Sie die Elternzeit nach fünf Monaten beenden, können Sie einen durchgehenden Gutschein bekommen. Auch wenn das ältere Kind schon in die Regelung für Elementarkinder ab drei Jahren fällt, kann es trotzdem weiter den Gutschein für die ihm rechtlich zustehenden 5 Stunden bekommen. Eventuell bekommen Sie auch statt des Kita-Gutscheins den Krippen-Gutschein für 4 Stunden
  • In München dagegen kann ein Kind seinen Kita-Platz nicht mehr verlieren, auch wenn Sie in Elternzeit gehen.
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