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Kleinkaliber: Waffenschein erlangen - so klappt's

Nicht nur Schusswaffen fallen unter das Waffenrecht.
Nicht nur Schusswaffen fallen unter das Waffenrecht.
Als Kleinkaliber gelten laut Gesetz Schusswaffen, deren Projektile durch Randfeuerzündung angetrieben werden und eine maximale Projektgröße von 5,6 mm aufweisen. Wie auch bei anderen Waffen werden Sie für den Besitz oder das Führen entweder eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein benötigen.

Eingrenzung der Kleinkaliber

  • Zunächst einmal finden Sie die weiterführenden Details auch im Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschlands. Dieses regelt nicht nur den Umgang mit Schusswaffen und Munition, sondern auch mit Hieb- und Klingenwaffen. Weiterhin regelt es jene Waffen, welche überhaupt erlaubt und welche verboten sind.
  • Kleinkaliber bezeichnete einstmals nur den Maximalwert eines Durchmessers von Projektilen. Nach heutiger Rechtssprechung werden neben dem maximalen Durchmesser von 5,6 mm jedoch allgemeine Randfeuer- und Randzünderpatronen als Kleinkaliber bezeichnet.
  • Dies bedeutet dabei, dass sich der Zündsatz im Projektilboden befindet und diese Projektile auch nicht wieder geladen werden können.
  • Hierbei kann es jedoch einige Ausnahmen, über die Sie sich vorher gesondert informieren sollten, geben.
  • Kleinkaliber werden Sie in der heutigen Zeit dabei vorwiegend beim Sportschießen oder ggf. auch bei der Jagd finden. Im militärischen Bereich meint dies dabei lediglich eine Verringerung des vorherigen Kalibers, sodass dort auch andere Werte anzutreffen sind, welche unabhängig von der Rechtssprechung stehen.
  • Luftgewehre fallen im Regelfall nicht unter Kleinkaliber.

Zum Erhalt des Waffenscheins

Wenn Sie nicht nur eine Waffenbesitzkarte für die Aufbewahrung Ihrer Waffe zu Hause, sondern einen Waffenschein zum Führen der Waffen in der Öffentlichkeit möchten, müssen Sie einiges beachten.

  1. Zunächst müssen Sie im Regelfall das 18. Lebensjahr vollendet haben. Erst dann können Sie einen Waffenschein erhalten.
  2. Danach sollten Sie in der nächsten Polizeiwache anrufen und nachfragen, wo Sie den Waffenschein beantragen können. Dies ist in den einzelnen Ländern nämlich unterschiedlich geregelt.
  3. Im weiteren Verlauf werden Sie für gewöhnlich auf Haftplichtversicherung, Drogenkonsum, Geisteskrankheiten und Zuverlässigkeit geprüft. Auch Ihre Möglichkeiten, eine Waffe aufzubewahren und Ihre Vorstrafen können beim Erhalt des Waffenscheins eine Rolle spielen. Auch können hierbei finanzielle Kosten entstehen.
  4. Zuletzt müssen Sie schließlich noch glaubhaft versichern, dass Sie aufgrund potenzieller Gefährdung eine Waffe in der Öffentlichkeit tragen müssen, wobei diese Waffe dabei auch die Gefährdung reduzieren muss.
  5. Ihre Erlaubnis zum Führen der Waffen müssen Sie dabei alle drei Jahre verlängern. Damit werden Sie auch erneut auf die voranstehenden Dinge geprüft.

Für den Erwerb von Waffen oder die bloße Lagerung gibt es hingegen andere Richtlinien, über die Sie sich möglicherweise gesondert informieren müssen.

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