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Kontenklärung bei der Rentenversicherung beantragen - so geht's

Für die Rente zählt jeder Versicherungstag.
Für die Rente zählt jeder Versicherungstag. © Ren´e Pescht / Pixelio
Im Alter zählt jeder Euro. Wenn Sie nicht wissen, welche Rentenansprüche Ihnen bei der Rentenversicherung zustehen, sollten Sie diese unbedingt überprüfen lassen und eine Kontenklärung herbeiführen.

Was Sie benötigen:

  • Antrag auf Kontenklärung

Vielen Rentenversicherungspflichtigen wird erst im Zeitpunkt der Rentenbeantragung bewusst, dass ihr Konto Lücken aufweist. Sie sind deshalb gut beraten, wenn Sie frühzeitig Ihr Rentenversicherungskonto überprüfen und eine Kontenklärung beantragen. Diese braucht ihre Zeit und kann zu erheblichen Verzögerungen bei der Berechnung und Auszahlung Ihrer Rente führen.

Beschaffen Sie sich alle Unterlagen zur Kontenklärung

  • Gehen Sie zu einer Filiale der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Diese finden Sie in fast allen deutschen Großstädten. Rufen Sie dort an oder bitten Sie schriftlich um einen Beratungstermin. Rechnen Sie mit langen Wartezeiten.
  • Beantragen Sie eine Kontenklärung. Bereiten Sie sich zu Hause vor und nehmen Sie alle Unterlagen mit, die Ihren Berufsweg bestimmt haben. Dazu gehören Ihre Schulzeugnisse und Abschlusszeugnisse im Beruf oder Universität oder Ihr Stammbuch.
  • Sie können auf der Webseite der BfA auch direkt die erforderlichen Anträge herunterladen und die Kontenklärung mit der Post bei der BfA selbst beantragen.
  • Besprechen Sie mit dem Berater der BfA Ihren Versicherungsverlauf. Lassen Sie sich erklären, ob Sie Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten oder Zeiten der Kindererziehung zur Anrechnung bringen können.
  • Sie erhalten dann von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin eine Bestätigung, dass der Antrag auf Kontenklärung eingegangen ist und bearbeitet wird.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf auf Fehlzeiten

  • Nach einiger Zeit erhalten Sie einen Bescheid, aus dem Sie Ihren Versicherungsverlauf erkennen können. Prüfen Sie diesen Versicherungsverlauf daraufhin, ob er Zeiträume nicht berücksichtigt, in denen Sie beispielsweise eine Schulausbildung gemacht oder Ihre Kinder erzogen haben. Ergeben sich Lücken, überlegen Sie, wie Sie diese belegen können.
  • Dieser Bescheid enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Sind Sie mit dem Versicherungsverlauf nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Richten Sie diesen Widerspruch an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Ruhrstraße 2, 10704 Berlin.
  • Im Übrigen verschickt die BfA jedes Jahr eine Renteninformation, aus der Sie den Stand Ihres Versicherungskontos ersehen können. Der Versicherungsverlauf ist darin nicht enthalten.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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