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Konto gekündigt wegen Pfändung - was Sie tun können

Kontokündigung ist kein Weltuntergang.
Kontokündigung ist kein Weltuntergang.
Banken geben sich gerne als Partner ihrer Kunden. Gibt es Probleme, wird nur allzu oft das Konto gekündigt. Doch nur wegen einer Pfändung haben Sie nicht unbedingt etwas zu befürchten. Handeln Sie und nutzen Sie Ihre Optionen.

Eine Pfändung kommt selten über Nacht. Sie kündigt sich an oder Sie müssen zumindest damit rechnen, dass ein Gläubiger alles versuchen wird, an Ihr Geld zu kommen. Das ist natürlich sein gutes Recht. Andererseits kann es sein, dass Ihre Existenz auf dem Spiel steht. Jetzt kommt es darauf an, das Richtige zu tun. Sie haben unterschiedliche Optionen.

Verhandeln Sie eine Zahlungsregelung

  • Zunächst sollten Sie versuchen, sich mit dem Gläubiger über eine Zahlungsregelung zu einigen. Sinn macht dies natürlich nur bei überschaubaren Beträgen, die Sie letztendlich bezahlen können. Der Gläubiger kann die Pfändung dann zum Ruhen bringen. Damit verhindern Sie, dass das Konto allein wegen der Pfändung gekündigt wird. Vorab sollten Sie auch mit der Bank sprechen und darauf hinweisen, dass Sie eine Einigung mit dem Gläubiger anstreben.
  • Oft wird es so sein, dass sich die Bank für Ihr Problem nicht interessiert und ohne weitere Rücksprache das Konto gekündigt wird. Dazu ist die Bank aufgrund ihrer AGB berechtigt. Sie darf aufgrund der Pfändung davon ausgehen, dass sich Ihre Vermögensverhältnisse verschlechtert haben und Sie damit kein geeigneter „Partner“ der Bank mehr sind.

Eine Pfändung ist kein Kündigungsgrund

  • Allerdings ist es nicht so ganz einfach. Der Gesetzgeber gibt Ihnen nämlich einen Rechtsanspruch darauf, dass die Bank Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt (§ 850k VII ZPO). Im Idealfall sollten Sie bereits beim bloßen Verdacht einer Pfändung verlangen, dass Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Aber auch nach der Pfändung können Sie binnen vier Wochen die Umwandlung verlangen.
  • Sie können dann bis in Höhe Ihres persönlichen Freibetrages über Ihr Guthaben auf dem Girokonto verfügen. Der persönliche Freibetrag (Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO) beträgt 1.045,04 € (Stand ab 01.07.2013). Dieser Betrag erhöht sich, falls Sie unterhaltspflichtig sind.

Wird das Konto gekündigt, hilft eine neue Bankverbindung bedingt

  • Alternativ können Sie die Pfändung ins Leere laufen lassen, indem Sie die Kündigung akzeptieren und sich bei einer anderen Bank ein neues Konto einrichten. Sinn macht dies aber nur, wenn Ihr Guthaben minimal ist. Die Bank muss das Guthaben an den Gläubiger auszahlen.
  • Sofern In Ihrer Schufa Negativmerkmale eingetragen sind, sollte es sich bei Ihrem neuen Konto im Idealfall um ein schufafreies Konto handeln. Hierzu finden Sie im Internet eine ganze Reihe von Angeboten. Schufafrei bedeutet, dass die neue Bank keine Auskunft bei der Schufa einholt und das Konto auch nicht dorthin meldet. Ihr neues Konto können Sie meist online beantragen und es ausschließlich online führen.
  • Sofern Sie das Finanzamt als Gläubiger haben, müssen Sie aber wissen, dass der Fiskus eine Kontoauskunft bei einer zentralen Stelle einholen kann. Der Fiskus kann also jedes Ihrer Konten feststellen. Sie müssen dann ständig mit einer Vollstreckungsmaßnahme rechnen. Auch andere Gläubiger haben neuerdings die Möglichkeit, über den Gerichtsvollzieher Ihre Kontoverbindungen festzustellen (§ 802l ZPO). Voraussetzung ist, dass der Forderungsbetrag mehr als 500 € beträgt.
  • Die Idee, das Konto einer anderen Person für eigene Zwecke zu nutzen, ist eine schlechte Idee. Auch hier hat ein Gläubiger Möglichkeiten zum Zugriff. Vor allem im Rahmen einer eventuellen Vermögensauskunft sollten Sie von dieser Option Abstand nehmen.

Die Problematik einer Pfändung lässt sich letztendlich nur lösen, wenn Sie die Wurzel des Übels beseitigen. Bemühen Sie sich, sich mit dem Gläubiger zu einigen. Dazu kann eine Zahlungsvereinbarung zielführend sein. Andernfalls müssen Sie fortlaufend befürchten, dass jedes neu eingerichtete Konto mit einer Pfändung überzogen wird. Auch wenn es nicht gekündigt wird, macht es gegenüber Ihrer Bank nicht unbedingt den besten Eindruck, wenn Sie mit der Pfändung bloßgestellt werden.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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