Alle Kategorien
Suche

Kosten für die Eintragung einer Grundschuld - damit müssen Sie rechnen

Der Grundschuldbetrag und die Umstände begründen die Gebührenhöhe.
Der Grundschuldbetrag und die Umstände begründen die Gebührenhöhe.
Ohne Grundschuld lässt sich keine Immobilie finanzieren. Die Kosten der Eintragung bestimmen sich nach dem Grundschuldbetrag und der Gebührenordnung von Notar und Gericht. Unter Umständen lässt sich aber auch Geld sparen.

Wenn Sie ein unbebautes Grundstück oder eine bestehende Immobilie kaufen und diese finanzieren wollen, erwartet der Kreditgeber regelmäßig die Eintragung einer Grundschuld auf die Immobilie. Damit sind zusätzliche Kosten verbunden.

Grundschulden sind verkehrsfähig

  • Die Grundschuld ist ein Kreditsicherungsmittel. Sie selbst können das Recht nicht eintragen lassen. Sie können nur über einen Notar die Eintragung beim Grundbuchamt veranlassen. Vielfach stellt die Bank eine Bestellungsurkunde zur Verfügung. Andernfalls muss sie vom Notar erstellt werden.
  • Der Vorteil einer Grundschuld ist deren Verkehrsfähigkeit. Sie ist wiederholt abtretbar. Haben Sie den Kredit getilgt, brauchen Sie das Recht im Grundbuch nicht löschen zu lassen. Die Bank tritt ihr Recht dann an Sie ab. Es entsteht eine Eigentümergrundschuld. Sie können diese dann jederzeit für einen neuen Kredit einsetzen. Bei der früher gebräuchlichen Hypothek war dies nicht der Fall.

Die Eintragung hängt von Ihrer Situation ab

  • Die Kosten für die Eintragung richten sich nach den Gerichts- und Notarkostengesetz. Dabei kommt es mithin darauf an, ob Sie ein Immobilie kaufen und eine neue Grundschuld völlig neu eintragen lassen oder ob Sie eine bestehende Grundschuld abtreten, inhaltlich verändern oder für eine Immobilie neu verwenden wollen. Eine genaue Bezifferung ist deshalb nur in einer Ansehung der Umstände möglich. Dabei sind die individuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen, die sich gebührenrechtlich auswirken.
  • Die Beurkundung einer Grundschuld mit Vollstreckungsklausel über einen Betrag von beispielsweise 100.000 € verursacht beim Notar einen Gebührenanfall von 273 €. Die gleiche Summe fordert das Grundbuchamt für die Eintragung ins Grundbuch.
  • Die Löschung einer Grundschuld über 100.000 € im Grundbuch verursacht beim Notar, bei Verwendung eines vorgegebenen Bankformulars, Gebühren in Höhe von 136,50 €. Stellt die Bank kein Formular zur Verfügung, erhöhen sich die Gebühren um das Doppelte.

Planen Sie die Kosten strategisch

  • Grundsätzlich ist die Höhe des Grundschuldbetrages für die Bezifferung der Kosten maßgebend. Je höher der Betrag, desto höher sind die anfallenden Kosten. Wenn Sie den Betrag in Einzelbeträge aufteilen, müssen Sie für jede Eintragung Kosten bezahlen. Teilen Sie das Recht in zwei Teilbeträge von je 50.000 € auf, zahlen Sie höhere Kosten, als wenn Sie eine Grundschuld über 100.000 € bestellen. Langfristig bietet die Teilung aber kostenmäßig den Vorteil, dass Sie eine frei werdende Grundschuld bei Bedarf anderweitig verwenden können und nicht neu bestellen müssen.
  • Ein wesentlicher Kostenfaktor ist die Erstellung eines Grundschuldbriefes. Diese werden in der Praxis eher selten gefordert, erhöhen aber die Verkehrsfähigkeit des Rechts. Die Kosten erhöhen sich bei Erteilung eines Briefes um ca. 30%.

Um die Kosten einer Eintragung im Einzelfall überschlägig zu ermitteln, sollten Sie einen Kostenrechner nutzen. Im Zweifelsfall fragen Sie einen Notar nach den voraussichtlich anfallenden Kosten. Der Kostenfaktor ist mithin Kalkulationsgrundlage für die Finanzierung Ihrer Immobilie. Jeder Euro, den Sie zusätzlich zahlen, reduziert Ihr Eigenkapital und bestimmt damit die Höhe der erforderlichen Finanzierung.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: