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Kosten für Schlüsseldienst von der Steuer absetzen - so klappt's

Schlüssel vergessen? Da hilft nur der Schlüsseldienst! Die Kosten können Sie eventuell absetzen.
Schlüssel vergessen? Da hilft nur der Schlüsseldienst! Die Kosten können Sie eventuell absetzen.
Irgendwann passiert es jedem – die Tür ist zu, der Schlüssel liegt noch drin. Ein klassischer Fall für den Schlüsseldienst. Unter Umständen können Sie die Kosten dafür in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Was Sie benötigen:

  • Rechnung
  • Bezahlung per Überweisung

Kosten korrekt abrechnen

  • Um die Kosten für den Schlüsseldienst von der Steuer absetzen zu können, benötigen Sie eine absetzbare, also formell korrekte Rechnung, die Ihnen ein seriöser Schlüsseldienst natürlich auch ohne Weiteres ausstellen wird.
  • Bezahlen Sie die Dienstleistung des Schlüsseldienstes nicht sofort, sondern warten Sie auf die Rechnung, auch um sie prüfen und gegebenenfalls reklamieren zu können.
  • Unseriöse Schlüsseldienste werden Sie zur Barzahlung auffordern und gegebenenfalls sogar nötigen, mit Ihnen umgehend einen Bankautomaten aufzusuchen, um sofort zu kassieren. Selbst wenn Sie dann eine Quittung erhalten, Barquittungen sind nicht abzugsfähig, Sie müssen den Betrag überweisen.

Schlüsseldienst steuerlich geltend machen

  • Arbeiten an Fenstern, Türen und Böden gehören zu den sogenannten haushaltsnahen Handwerkerleistungen, von denen zwanzig Prozent der Lohnkosten (bis zu 1.200 Euro) von der Einkommenssteuer abgezogen werden können. Materialkosten sind allerdings nicht abzugsfähig.
  • In Ihrem Lohn- bzw. Einkommenssteuerformular finden Sie die Rubrik „Außergewöhnliche Belastungen“. Sie können den Einsatz des Schlüsseldienstes an dieser Stelle geltend machen.
  • Auch die Reinigung der Wohnung, Gartenpflegearbeiten, die Kinderbetreuung, Pflegekosten und eine Heimunterbringung gelten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und können in gewissem Rahmen steuerlich abgesetzt werden.
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