Wenn Ihr Kind auch in diesem Alter ist und sich ein Kraftrad mit 125 ccm und 11 kW wünscht, sollten Sie vorsichtig sein, denn hierfür gibt es einige Vorschriften, die unbedingt zu beachten sind. Auch sollte bei einer solchen Anschaffung bedacht werden, dass hierzu natürlich auch angemessene Schutzkleidung benötigt wird, die ebenfalls bei den Kosten zu Buche schlägt.
Das Kraftrad mit 125 ccm und 11 kW - die Vorschriften
Wenn Sie ein Kraftrad mit 125 ccm und 11 kW kaufen wollen, sollten Sie wissen, dass sich in den letzten Jahren Änderungen ergeben haben.
- Die Fahrerlaubnis kann erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt werden.
- In früheren Jahren waren diese Krafträder nur mit 80 ccm zugelassen. Deshalb bezeichnete man sie auch fälschlicherweise als "80er".
- Sie sollten weiterhin wissen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit für diese Krafträder bei Jugendlichen unter 18 Jahren auf 80 km/h beschränkt ist.
- Wenn Sie also solch ein Kraftrad kaufen, darf dieses maximal 11 kW, also 15 PS, haben und muss bei einer höheren Geschwindigkeit von einer Fachwerkstatt auf 80 km/h gedrosselt werden.
- Es ist eine europaweite Angleichung der Fahrerlaubnisklassen im Gespräch, sodass wenn diese durchgeführt wird, aller Wahrscheinlichkeit nach diese Geschwindigkeitsreduzierung zu Fall kommen wird.
Der Motor röhrt, die Kurven locken - doch nicht in jedem Alter dürfen Sie sich auf jedes Motorrad …
Der erforderliche Führerschein für ein Kraftrad mit 125 ccm
- Die erforderliche Führerscheinklasse für ein Kraftrad mit 125 ccm und 11 kW ist die A1.
- Deshalb ist diese Maschine bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren sehr beleibt, weil sie den Autoführerschein noch nicht besitzen. Aber auch Kraftfahrer, die ihren Führerschein vor April 1980 erworben haben, freuen sich darüber, da sie keine gesonderte Fahrerlaubnis benötigen.
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