Warum das Krankengeld nicht reicht
Logischerweise reicht das ausbezahlte Krankengeld in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Dies liegt in den nachstehenden Gründen:
- Das Krankengeld wird in reduzierter Höhe von der Krankenkasse ausbezahlt. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber mit 70 % seines Einkommens zurechtkommen muss.
- Selbstverständlich sparen Sie im Krankheitsfall einige Kosten, die mit der Ausführung Ihrer beruflichen Tätigkeit verbunden wären. So sparen Sie während Ihrer Krankheit die täglichen Fahrtkosten und eventuell anfallende Kosten für die Kantine.
- Weitere Fixkosten hingegen wie Miete, Kreditraten usw. fallen aber weiterhin an.
Zuschüsse beantragen
Wenn Sie nun über einen längeren Zeitraum hinweg krank sind und Ihnen das Krankengeld nicht reicht, dann können Sie Zuschüsse beantragen:
Wen Unfall oder Krankheit so richtig erwischt haben, muss zusätzlich noch mit den finanziellen …
- Sie können bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag stellen, dass dieser die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem regulären Lohn erstattet. Leider gibt es hierfür aber keine gesetzliche Verpflichtung, es sei denn, es wäre in dem für Sie zuständigen Tarifvertrag vermerkt. Sollte dies der Fall sein, dann darf die Krankheit jedoch von Ihnen nicht verschuldet worden sein und Sie müssen einen Mindestzeitraum im Arbeitsverhältnis gestanden haben.
- Des Weiteren können Sie bei der Arbeitsagentur für Arbeit Sozialgeld beantragen, wenn das ausbezahlte Krankengeld nicht reicht. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Grundsicherung, die jeder Person zwischen 15 und 67 Jahren zusteht.
- Beachten Sie auch, dass Sie unter Umständen Wohngeld beantragen können. Allerdings können Sie Wohngeld nur dann beantragen, wenn sich zum Beispiel im beantragten Sozialgeld kein Wohngeldzuschuss befindet. Das Wohngeld müssen Sie entweder bei Ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt beantragen.
- Sobald Sie einen Zuschuss beantragen, müssen Sie Ihre Kosten im Detail vorlegen und somit beweisen, dass das bezogene Krankengeld zum Bestreiten des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.
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