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Krankengeld reicht nicht - diese Zuschüsse können Sie beantragen

Krankheit kann zu finanziellen Nöten führen.
Krankheit kann zu finanziellen Nöten führen. © brit_berlin / Pixelio
Wer länger als sechs Wochen krank ist, erhält von seinem Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr. Statt dessen wird das sogenannte Krankengeld ausbezahlt, das natürlich zum Bestreiten des regulären Lebensunterhaltes meist nicht reicht. Was können Sie in diesem Fall tun?

Warum das Krankengeld nicht reicht

Logischerweise reicht das ausbezahlte Krankengeld in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Dies liegt in den nachstehenden Gründen:

  • Das Krankengeld wird in reduzierter Höhe von der Krankenkasse ausbezahlt. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber mit 70 % seines Einkommens zurechtkommen muss.
  • Selbstverständlich sparen Sie im Krankheitsfall einige Kosten, die mit der Ausführung Ihrer beruflichen Tätigkeit verbunden wären. So sparen Sie während Ihrer Krankheit die täglichen Fahrtkosten und eventuell anfallende Kosten für die Kantine.
  • Weitere Fixkosten hingegen wie Miete, Kreditraten usw. fallen aber weiterhin an.

Zuschüsse beantragen

Wenn Sie nun über einen längeren Zeitraum hinweg krank sind und Ihnen das Krankengeld nicht reicht, dann können Sie Zuschüsse beantragen:

  • Sie können bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag stellen, dass dieser die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem regulären Lohn erstattet. Leider gibt es hierfür aber keine gesetzliche Verpflichtung, es sei denn, es wäre in dem für Sie zuständigen Tarifvertrag vermerkt. Sollte dies der Fall sein, dann darf die Krankheit jedoch von Ihnen nicht verschuldet worden sein und Sie müssen einen Mindestzeitraum im Arbeitsverhältnis gestanden haben.
  • Des Weiteren können Sie bei der Arbeitsagentur für Arbeit Sozialgeld beantragen, wenn das ausbezahlte Krankengeld nicht reicht. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Grundsicherung, die jeder Person zwischen 15 und 67 Jahren zusteht.
  • Beachten Sie auch, dass Sie unter Umständen Wohngeld beantragen können. Allerdings können Sie Wohngeld nur dann beantragen, wenn sich zum Beispiel im beantragten Sozialgeld kein Wohngeldzuschuss befindet. Das Wohngeld müssen Sie entweder bei Ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt beantragen.
  • Sobald Sie einen Zuschuss beantragen, müssen Sie Ihre Kosten im Detail vorlegen und somit beweisen, dass das bezogene Krankengeld zum Bestreiten des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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