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Kündigung beim Aushilfsjob - das sollten Sie beachten

Die Kündigung bei einem Aushilfsjob muss schriftlich erfolgen.
Die Kündigung bei einem Aushilfsjob muss schriftlich erfolgen.
Bei der Kündigung eines Aushilfsjobs sollten Sie einiges bedenken. Wer ordentlich kündigt, muss auch bei Aushilfsjobs die Kündigungsfristen einhalten. Wie Sie diese Fristen nachprüfen und die Frist herausfinden, erfahren Sie hier.

So schreiben Sie eine Kündigung für den Aushilfsjob

Bei einem Minijob oder einem Teilzeitjob gelten stets auch Kündigungsfristen.

  • Sie sollten zuerst in Ihren Arbeitsvertrag schauen und dort nachlesen, ob vertraglich eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Grundsätzlich kann vertraglich eine längere Frist vereinbart werden, als die gesetzliche Frist vorgibt. Ist dies nicht der Fall, gilt für Ihren Aushilfsjob die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie können die Frist in § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nachlesen.
  • Hiernach gilt in den ersten sechs Monaten Ihres Aushilfsjobs eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem Tag. Dies gilt jedoch nur dann auch für Ihren Arbeitgeber, wenn Sie eine Probezeit vereinbart haben. Beachten Sie, dass dann kein Kündigungsgrund erforderlich ist.
  • Arbeiten Sie länger als sechs Monate in Ihrem Aushilfsjob, so gilt für Sie das Kündigungsschutzgesetz. Dann kann Ihnen Ihr Arbeitgeber erst dann kündigen, wenn ein gesetzlicher Grund gegeben ist. Der Arbeitnehmer benötigt hingegen keinen Kündigungsgrund. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur, wenn zehn oder mehr Mitarbeiter im Betrieb arbeiten. Sie können, wenn Sie länger als sechs Monate den Aushilfsjob haben, mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende oder zum 15. des Monats kündigen.
  • Errechnen Sie nun Ihren nächstmöglichen Kündigungstermin. Schreiben Sie ein Kündigungsschreiben und kündigen Sie zum errechneten und hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Dann trifft nicht der Fall zu, dass Ihre Kündigung nicht rechtmäßig wird, nur weil Sie sich in dem Termin geirrt haben.
  • Schicken Sie Ihre Kündigung nun Ihrem Arbeitgeber zu. Anderenfalls können Sie sie auch überreichen

Formellen Anforderungen an eine Kündigung

  • Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
  • Beachten Sie, dass Sie bei der ordentlichen Kündigung Ihres Aushilfsjobs fristgemäß kündigen müssen.
  • Die Kündigung des Aushilfsjobs wirkt, sobald sie Ihrem Arbeitgeber zugeht und dieser von ihr Kenntnis nehmen kann.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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