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Kündigungsfrist beim 400-Euro-Job - das ist zu beachten

Kündigungsfrist bei einem 400-Euro-Job einhalten!
Kündigungsfrist bei einem 400-Euro-Job einhalten!
Jeder, der einem 400-Euro-Job nachgeht, muss die einschlägigen Kündigungsfristen einhalten, wenn er seinen Job kündigen möchte. Beachten Sie ein paar Hinweise, wenn Sie Ihren Job kündigen möchten. So vermeiden Sie, dass Ihre Kündigung vielleicht nicht rechtmäßig ist.

Was Sie benötigen:

  • Minijob

Wissenswertes über die Kündigungsfrist bei 400-Euro-Jobs

  • Für Minijobber, d.h. Menschen, die einen 400-Euro-Job ausüben, gilt entweder eine vertraglich vereinbarte oder die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Sie können bei einem 400-Euro-Job nicht von heute auf morgen kündigen, stattdessen müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten, damit Ihre Kündigung rechtswirksam ist.
  • Wenn Sie den 400-Euro-Job in den ersten sechs Monaten ausüben, gilt für Sie eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem Tag. Dies trifft allerdings nur für beide Seiten zu, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Probezeit und stattdessen nichts Abweichendes vereinbart haben. Ein Kündigungsgrund ist dafür nicht nötig.
  • Arbeiten Sie länger als 6 Monate in dem 400-Euro-Job, greift das Kündigungsschutzgesetz ein, d.h. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nur kündigen, wenn ein im Gesetz genannter Grund vorliegt. Sie als Arbeitnehmer benötigen keinen Kündigungsgrund. Arbeiten in dem Betrieb allerdings nur zehn oder weniger Arbeitnehmer, so greift das Kündigungsschutzgesetz nicht ein. Diese Berechnung berücksichtigt geringfügig Beschäftigte, d.h. 400-Euro-Jobber nur als halbe Arbeitskräfte. Sobald Sie länger als sechs Monate in dem Betrieb angestellt sind oder keine Probezeit vereinbart haben, können Sie mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist kündigen. Sie können dann zum Monatsende oder zum 15. des jeweiligen Monats kündigen.
  • Kündigt Ihnen der Arbeitgeber, so gilt nach zwei Jahren eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
  • Nach fünf Jahren gilt für Ihren Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.
  • Nach acht Jahren darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nur mit Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
  • Nach zehn Jahren muss er eine Frist von vier Monaten zum Monatsende einhalten.
  • Nach zwölf Jahren muss er eine Frist von fünf Monaten zum Monatsende wahren.
  • Nach fünfzehn Jahren muss er eine Frist von sechs Monaten zum Monatsende wahren.
  • Nach zwanzig Jahren gilt für Ihren Arbeitgeber eine Frist von sieben Monaten zum Monatsende.
  • Der Arbeitnehmer kann zu jeder Zeit mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats und zum Monatsende kündigen. Er benötigt keinen Kündigungsgrund.
  • Im Einzelnen können Sie dies in § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nachlesen.
  • Unternehmen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, können eine kürzere Frist vereinbaren. Sie sollten wissen, dass der besondere Kündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Wehrpflichtige auch für 400-Euro-Jobber gilt.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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