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Kündigungsschreiben richtig erstellen

Kündigen leicht gemacht
Kündigen leicht gemacht
Das Erstellen eines Kündigungsschreibens bereitet oft Kopfzerbrechen: Wie formuliere ich die Kündigung? Welche Angaben müssen rein? Denn jeder möchte sicher sein, dass die Kündigung rechtskräftig ist und angenommen wird.

Kündigungsschreiben - das muss immer rein

  • In den Briefkopf des Kündigungsschreibens gehören alle persönlichen Angaben. Also Name, Vorname, Adresse und für eventuelle Rückfragen am besten noch eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer.

Dann geht es an das Schreiben selbst:

  • Zunächst muss eindeutig sein, dass der Vertrag gekündigt werden soll. Verwenden Sie hier keine besonderen Floskeln, sondern einfach: “Hiermit kündige ich meinen Vertrag.“
  • Wichtig ist auch, das Datum anzugeben, zu dem der Vertrag gekündigt werden soll. Auf der sicheren Seite, wenn man den genauen Zeitpunkt nicht weiß, ist man immer mit der Formulierung: „Zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Denken Sie daran, sich über die Kündigungsfristen zu informieren, damit die Kündigung nicht zu spät losgeschickt wird.

Wenn Ihnen das Verfassen von Kündigungsschreiben zu umständlich ist und Sie auf Nummer sicher gehen möchten, finden Sie anwaltlich geprüfte Vorlagen für Kündigungsschreiben auf Aboalarm

Einen Arbeitsvertrag kündigen

  • Die Kündigung des Arbeitsvertrags muss schriftlich erfolgen und Ihre persönliche Unterschrift tragen. Vorsicht: Ein Fax reicht hier nicht aus! Wichtige Angaben, die die Kündigung zudem enthalten sollte, sind der letzte Arbeitstag, Resturlaub, den Sie noch nehmen möchten, und die Bitte um ein Arbeitszeugnis.
  • Eine mögliche Formulierung ist: „Hiermit kündige ich den o.g.  Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum TT.MM.JJJJ. Zeitgleich beantrage ich hiermit die verbleibenden xx Tage meines Jahresurlaubes, wodurch sich der TT.MM.JJJJ als mein letzter Arbeitstag ergibt. Bitte senden Sie mir meine Arbeitspapiere sowie ein qualifiziertes Zeugnis an die oben aufgeführte Adresse.“
  • Die Kündigung sollten Sie am besten persönlich beim Arbeitgeber (Chef oder Personalabteilung) abgeben. Ist eine persönliche Abgabe nicht möglich, sollte die Kündigung unter Zeugen, die auch den Inhalt des Briefes gelesen haben, in den Firmenbriefkasten geworfen werden oder per Einschreiben mit Rückschein geschickt werden. So haben Sie im Zweifel einen Beweis für die Einreichung der Kündigung.
  • Falls im Arbeitsvertrag nicht anders festgelegt, gilt per Gesetz (§ 622 BGB) eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Monats bzw. dem 15. des Monats, je nachdem, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat.

Einen Mietvertrag kündigen

  • Beim Mietvertrag muss die Kündigung immer schriftlich erfolgen, ein Fax reicht nicht aus. Auch die persönliche Unterschrift aller Mieter, etwa bei Wohngemeinschaften oder einer gemeinsamen Wohnung, ist für eine rechtskräftige Kündigung notwendig.
  • Geben Sie in der Kündigung auch gleich das Auszugsdatum bekannt und fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Die Kündigung sollte am besten persönlich abgegeben oder per Einschreiben mit Rückschein geschickt werden, sodass ein Beweis für die fristgerechte Einreichung vorliegt.
  • Mieter können den Vertrag ohne Angabe eines Grundes mit einer Frist von drei Monaten kündigen, sofern im Mietvertrag keine günstigere Frist vereinbart ist. Die Kündigung muss spätestens am dritten eines Monats beim Vermieter vorliegen. So wird beispielsweise eine am 03.04.2014 eingereichte Kündigung zum 30.06.2014 wirksam. Vorsicht ist bei zeitlich begrenzten Mietverträgen geboten, hier ist eine frühzeitige ordentliche Kündigung nicht möglich. Eine fristlose Kündigung aus besonderen Gründen können Sie natürlich dennoch durchführen.

Dienstleistungsverträge kündigen

Unter Dienstleistungsverträgen versteht man alle Verträge, die Sie mit einem Anbieter schließen, der daraufhin eine bestimmte Leistung erbringt oder zur Verfügung stellt. So zum Beispiel Handy- oder DSL-Verträge aber auch Bankkonten  oder Versicherungen.

  • Im Gegensatz zu Arbeits- und Mietverträgen können Dienstleistungsvertrage auch bequem per Fax gekündigt werden. Denken Sie im Kündigungsschreiben daran, neben ihren persönlichen Angaben auch Vertragsnummern, Kundennummern oder ähnliches anzugeben. Das erleichtert die Zuordnung zum richtigen Vertrag.
  • Wenn die Bezahlung per Lastschrift erfolgte, widerrufen Sie zur Sicherheit die Einzugsermächtigung: „Darüber hinaus widerrufe ich die im Sinne des Vertrags erteilte Einzugsermächtigung für folgendes Konto (Informationen zur Bankverbindung) mit dem Zeitpunkt der Vertragsauflösung.“
  • Zudem ist es wichtig, eine Bestätigung der Kündigung zu verlangen, um auf Nummer sicher zu gehen, dass das Schreiben auch angekommen ist: „Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.“ Zwar gibt es für die Anbieter keine Verpflichtung, eine Bestätigung zu schicken, meistens gibt es hier aber keine Probleme. Falls einige Tage nach Eingang der Kündigung noch keine Bestätigung gekommen ist, scheuen Sie sich nicht, anzurufen und nachzufragen, ob die Kündigung eingegangen ist und der Vertrag beendet wird.

Je nachdem, welche Art von Dienstleistungsvertrag gekündigt wird, können folgende Angaben wichtig sein:

  • Bei einem Handy- oder Telefonvertrag geben Sie Handy- oder Festnetznummer des Anschlusses, der gekündigt werden soll, mit an.
  • Bei der Kündigung eines Bankkontos nennen Sie die Kontonummer des zu kündigenden Kontos und eine aktuelle Kontonummer, auf welche das restliche Geld überwiesen werden soll.
  • Bei Kfz-Versicherungen ist die Angabe von Autokennzeichen und Versicherungsnummer nötig.

Um sicherzugehen, dass alle wichtigen Angaben gemacht sind, nutzen Sie den Kündigungsgenerator von Aboalarm. Einfach Anbieter auswählen und die vorgegebenen Felder ausfüllen. So sind alle wichtigen Angaben auf jeden Fall in der Kündigung.

Kündigungs-Check - alles drin?

  • Name, Anschrift und Telefonnummer sollten in jedem Kündigungsschreiben enthalten sein.
  • Klare Formulierungen sind wichtig: Geben Sie an, was Sie zu welchem Zeitpunkt kündigen möchten.
  • Bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags geben Sie zusätzlich Resturlaub sowie den letzten Arbeitstag an.
  • Bei der Kündigung eines Mietvertrags sind Unterschriften aller Mieter erforderlich.
  • Falls vorhanden, sollten Sie im Schreiben eine bestehende Einzugsermächtigung widerrufen.
  • Eventuell sind in einem Kündigungsschreiben zusätzliche Angaben nötig: Kunden- oder Vertragsnummer, Kontonummer, Kfz-Kennzeichen, Bahncardnummer usw.
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