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Kündigungsschutz ab 55 - das sollten Sie wissen

Bei Kündigungen trifft es häufiger jüngere Kollegen.
Bei Kündigungen trifft es häufiger jüngere Kollegen.
Viele Jobs sind heute unsicher - auch für Ältere. Einen absoluten Kündigungsschutz ab 55 Jahren gibt es zwar nicht. Dafür haben langjährige Mitarbeiter andere Privilegien.

Für ältere Arbeitnehmer ist es besonders schwierig, nach einer Entlassung wieder einen neuen Job zu finden. Es hält sich das Gerücht, ein besonderer Kündigungsschutz ab 55 Jahren bewahre ältere Mitarbeiter davor, einige Jahre vor der Rente noch einmal zum Arbeitsamt gehen zu müssen. Die schlechte Nachricht: Einen echten Kündigungsschutz ab 55 gibt es leider nicht. Die gute Nachricht: Die Hürden für den Chef, einen älteren Mitarbeiter loszuwerden, sind trotzdem hoch.

Kündigungsschutz genießen nur wenige

  • Einen echten Kündigungsschutz haben bestimmte, im Gesetz fest umrissene Personengruppen: Dazu gehören zum Beispiel Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit, Schwerbehinderte und Mitarbeiter, die sich in Gremien engagieren, etwa im Betriebsrat. Sie dürfen nur entlassen werden, wenn sie eine existenzielle Belastung für den Arbeitgeber darstellen - zum Beispiel, weil der Betrieb geschlossen wird.
  • Für alle anderen Mitarbeiter, auch ab 55, gelten die normalen Regeln: Der Chef braucht einen Kündigungsgrund, und zwar personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt.

Besondere Rechte ab 55

Trotzdem ist das Alter eines Mitarbeiters nicht ganz unwichtig, wenn Kündigungen anstehen. Besonders in drei Fällen kann es bedeutsam sein:

  • Zwar gibt es im Gesetz gibt es keinen Kündigungsschutz ab 55, wohl aber gibt es Tarifverträge, die die Kündigung Älterer erschweren. Für Angestellte im Öffentlichen Dienst etwa gilt, dass der Arbeitgeber nicht wegen Leistungsminderung kündigen darf, wenn der Mitarbeiter über 55 ist und schon mindestens 20 Jahre beschäftigt ist. Informieren Sie sich bei Ihrem Betriebsrat, ob es für Ihre Branche solche Regelungen in Tarifverträgen gibt!
  • Unabhängig vom genauen Alter müssen ältere Mitarbeiter auch bei betriebsbedingten Kündigungen weniger zittern als jüngere Kollegen. Denn bei den gefürchteten Massenentlassungen muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen - und sich zunächst von Jüngeren trennen, die noch nicht so lang im Betrieb sind. Aber Vorsicht, das Alter ist nicht das einzige Kriterium! Die Sozialauswahl kann auch zugunsten eines jüngeren Familienvaters und zulasten eines alleinstehenden Älteren ausfallen.
  • Schwacher Trost: Wenn auch ein Arbeitnehmer ab 55 keinen Kündigungsschutz hat, fällt er zumindest ein bisschen weicher als Jüngere. Seine Abfindung darf - bei 20-jähriger Betriebszugehörigkeit - bis 18 Monatsgehälter betragen, für jüngere ist bei 12 Monatsgehältern Schluss.
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