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Kündigungstermin berechnen - so erfahren Sie Ihren letzten Arbeitstag

Berechnen Sie den Kündigungstermin selbst.
Berechnen Sie den Kündigungstermin selbst.
Wer seinen Arbeitgeber wechseln will, sollte zuerst gründlich überlegen, wie er seine Kündigung plant und zu welchem Zeitpunkt er kündigen will. Wie Sie hierzu den nächstmöglichen Kündigungstermin berechnen, erfahren Sie wie folgt.

Sie sollten wissen, dass Sie den Kündigungstermin berechnen müssen, um Ihre Arbeitsstelle ordentlich zu kündigen. Die Kündigungsfristen sind hierfür ausschlaggebend.

So berechnen Sie Ihren Kündigungstermin

  • Zuerst prüfen Sie, ob in Ihrem Arbeitsvertrag die Kündigungsfristen geregelt sind. Dort können Sie üblicherweise erfahren, mit welchen Fristen Sie kündigen können. Dies orientiert sich meistens an der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit.
  • Finden Sie hierzu nichts in Ihrem Arbeitsvertrag, gelten für Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen. Sie können dann Ihren Kündigungstermin berechnen, indem Sie in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch nachlesen.  
  • Sie sollten wissen, dass die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen immer dann gelten, wenn sie länger sind als es das Gesetz vorsieht.
  • Nach dem Gesetz können Sie in dem ersten halben Jahr Ihrer Betriebszugehörigkeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, wenn eine Probezeit vereinbart wurde. Sie können dann zu jedem Tag mit dieser Frist kündigen. Entscheiden Sie sich beispielsweise am 15. des Monats zu kündigen, so können Sie zum 29. des Monats kündigen.
  • Ist dagegen keine Probezeit vertraglich vorgesehen, so können Sie mit Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum jeweils 15. oder zum Monatsende den Arbeitsvertrag kündigen. Berechnen Sie hiernach den Kündigungstermin, so müssen Sie vier Wochen vor dem 15. oder dem Monatsende die Kündigung schreiben.

Wissenswertes über den Kündigungstermin und die formalen Kündigungsanforderungen

Wer den Kündigungstermin berechnen will, muss bei seiner Kündigung noch weitere formale Anforderungen berücksichtigen.

  • Sie sollten wissen, dass es immer wichtig ist, zuerst den Kündigungstermin zu berechnen. Danach sollten Sie die Kündigung schreiben. Sie müssen Ihre Kündigung nicht inhaltlich begründen.
  • Achten Sie darauf, dass eine Kündigung immer schriftlich zu erfolgen hat. Schicken Sie sie keinesfalls per Fax oder als E-Mail. Sie sollten immer einen Kündigungsbrief schreiben.
  • Eine Kündigung wird immer mit Zugang und Möglichkeit zur Kenntnisnahme wirksam. Sie sollten daher sicherstellen, dass Ihre Kündigung Ihrem Arbeitgeber zugeht. Ihr Arbeitgeber muss Ihrer Kündigung jedoch nicht zustimmen.  
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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