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Lärmbelästigung durch Nachbarn - das können Sie dagegen unternehmen

Lärmbelästigung durch Nachbarn - was können Sie tun?
Lärmbelästigung durch Nachbarn - was können Sie tun?
Gegen Nachbarschaftslärm können Sie vorgehen. Sie müssen die Lärmbelästigung durch Nachbarn in Ihrer Mietwohnung nicht einfach hinnehmen. Sie haben ein Recht, in Ihrer Wohnung zur Ruhe zu kommen. deshalb muss der Vermieter mit dafür sorgen, dass der unzulässige Lärm aufhört.

Lärmbelästigung - wann ist es unzulässiger Lärm?

  • Eine Lärmbelästigung ist unnötiger Lärm in den Ruhezeiten. Wenn Nachbarn in der Zeit von 13.00-15.00 Uhr und 22.00-7.00 Uhr, an Sonn-und Feiertagen bis 9.00 Uhr Sie mit Lärm belästigen, dann verstößt das gegen den § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz.
  • Unzulässiger Lärm ist das Feiern oder das laute Abspielen von Musik während der Ruhezeiten. Dagegen liegt noch keine Lärmbelästigung vor, wenn Ihr Nachbar in dieser Zeit duscht, auch wenn Sie das stört. In Mietwohnungen - auch wenn sie hellhörig sind - haben Sie die üblichen Geräusche der Nachbarn, die zur Haushaltsführung dazugehören - wie Staubsaugen und Waschen - hinzunehmen.
  • Nur bei ganz besonderen Anlässen - Hochzeiten und Silvester - haben Sie geringfügigen Lärm hinzunehmen. Nachbarn müssen dann aber dafür sorgen, dass es im Treppenhaus leise zugeht. Ein Geburtstag rechtfertigt daher noch nicht, dass Nachbarn eine geringfügige Lärmbelästigung hinnehmen müssen.

Lärm von Nachbarn - was können Sie tun?

  • Bei einer Lärmbelästigung sollten Sie zuerst dem Verursacher Bescheid sagen, indem Sie ihn darauf aufmerksam machen, was Sie stört. Oftmals sind sich Nachbarn über den Lärm gar nicht bewusst und in der Regel lassen sie ihn dann auch.
  • Wenn Nachbarn die Lärmbelästigung nicht einsehen und weitermachen, sollten Sie die Zeiten genau aufschreiben, mit Datum und Uhrzeit. Es ist gut, wenn Sie Zeugen haben. Auch Familienangehörige oder Mitbewohner zählen dazu. Schreiben Sie mit auf, wer den Lärm noch gehört hat.
  • Fragen Sie andere Nachbarn, die eventuell von der Lärmbelästigung mit betroffen sein könnten. Je mehr Beweise Sie haben, desto leichter ist es, gegen den Störenfried vorzugehen. Zeigen Sie die Lärmbelästigung dem Vermieter an und fügen Sie die Protokolle bei. Ihr Vermieter hat dann dafür zu sorgen, dass der Krach unterbleibt. Sie können auch die Polizei bitten, den Krach abzustellen und gegebenenfalls eine Anzeige gegen den Verursacher stellen.
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