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Lastenzuschuss - Informatives

Wohnen kann sehr teuer sein.
Wohnen kann sehr teuer sein.
Nicht nur wer als Mieter in einer Mietwohnung lebt, kann Wohngeld erhalten. Die staatliche Förderung für das Wohnen gibt es als Lastenzuschuss auch für Eigentümer. In beiden Fällen gilt jedoch, dass es Wohngeld nur für selbst genutzten Wohnraum gibt.

Auch wer als Eigentümer in seiner Wohnung lebt, für den können die Wohnkosten mitunter hoch sein. Denn zur Tilgung des Kredites kommt im Regelfall noch die Zinsbelastung hinzu. Und je nach vereinbartem Zinssatz kann diese nicht unerheblich ausfallen.

Als Eigentümer einen Lastenzuschuss erhalten

  • Gem. § 1 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes wird das Wohngeld als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gezahlt. § 10 Abs. 1 WoGG definiert dabei, welche finanziellen Aufwendungen als Belastungen gelten: Es sind dies die Kapitaldienstkosten, also beispielsweise die Kreditzinsen, und die Bewirtschaftungskosten des Wohnraums; hierzu zählt beispielsweise die Grundsteuer.
  • Genauso wie bei der Miete sind allerdings auch bei der Belastung Höchstgrenzen festgesetzt. Diese ergeben sich aus § 12 WoGG. Entscheidende Kriterien für die Höchstgrenzen sind die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Zuordnung der Wohnung zu einer bestimmten Mietenstufe. Je höher die Mietenstufe ausfällt, desto teurer ist das Wohnen am jeweiligen Ort und desto höher fällt daher auch der Höchstbetrag für das Wohngeld aus.
  • Allerdings fließen in die Ermittlung der Mietenstufe nur diejenigen Mieten ein, die von Empfängern von Wohngeld gezahlt werden - die Mieten, die für "Luxuswohnraum" gezahlt werden, bleiben daher von vornherein meist außen vor.

Das Einkommen darf nicht zu hoch ausfallen

  • Neben der monatlichen Belastung ist - wie auch beim Mietzuschuss - das Einkommen des Berechtigten ein weiteres Kriterium für die Höhe des Zuschusses. Fällt dieses zu hoch aus, besteht natürlich auch kein Grund, einen Lasten- oder Mietzuschuss zu zahlen.
  • Beim Einkommen wird auf das Jahreseinkommen der Haushaltsmitglieder abgestellt, von dem bestimmte Freibeträge abgezogen werden. Wer selbstständig ist, wird hier benachteiligt, da sich die Freibeträge für die Sozialversicherung eher an den Beträgen orientieren, die abhängig Beschäftigte aufbringen müssen, nicht jedoch an den oft viel höheren Vorsorgekosten von Selbstständigen.

Als Lastenzuschuss gibt es Wohngeld auch für Wohnungseigentümer. Auch hierbei spielen das eigene Einkommen, die Haushaltsgröße und die Mietenstufe eine entscheidende Rolle.   

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