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Lastschrift sperren - so gehen Sie vor

Die Lastschrift kann er sperren.
Die Lastschrift kann er sperren.
Die Einzugsermächtigung für eine Lastschrift ist bequem. Sie können keine Rechnung vergessen und müssen keine Überweisungen machen. Aber was ist, wenn eine fremde Lastschrift auf Ihrem Konto auftaucht oder Sie mit der Höhe des Betrages nicht einverstanden sind? Erfahren Sie hier, wie Sie eine Lastschrift sperren können.

Im Gegensatz zu einer Überweisung können Sie eine Lastschrift noch auf Ihr Konto zurückbuchen lassen.

Bereits gebuchte Lastschrift sperren

  • Für alle Lastschriften gilt, dass Sie als Kontoinhaber bei Ihrer Bank innerhalb von sechs Wochen nach dem gewöhnlichen Rechnungsabschluss Ihres Kontos die Lastschrift widerrufen können. Prüfen Sie also, wann Sie gewöhnlich Ihren Kontoabschluss haben. Bei einigen Banken erfolgt er monatlich, bei anderen jeweils zum Quartalsende. Sepa-Buchungen zwischen Staaten der EU haben eine Frist von acht Wochen nach der Buchung. Bei betrügerischen Lastschriften gelten sogar 13 Monate.
  • Stellen Sie eine Lastschrift auf Ihrem Konto fest, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie diese im Onlinebanking direkt per Internet widerrufen und die Lastschrift damit sperren. Diese wird dann nach kurzer Zeit - meistens innerhalb weniger Stunden - wieder Ihrem Konto gutgeschrieben. Ihre Bank informiert denjenigen, der den Betrag eingezogen hat, dann darüber, dass Sie Widerspruch eingelegt haben und die Lastschrift sperren ließen.
  • Ohne Onlinebanking sollten Sie Ihre Bank schriftlich davon informieren, dass Sie die Lastschrift sperren lassen. Geben Sie dazu im Schreiben an Ihre Bank den Tag der Buchung, den Betrag und den Auftraggeber an.
  • Bei vielen Banken reicht es auch, wenn Sie persönlich mit dem Kontoauszug in der Filiale vorsprechen und den Widerspruch dort mündlich am Schalter vornehmen.
  • Viele Bankkunden nutzen bereits die Möglichkeit, fällige Rechnungen mittels Lastschrift abbuchen …

  • Auch wenn Sie die Lastschrift sperren lassen, hält das nicht jeden davon ab, es ein zweites Mal zu probieren. Handelt es sich um einen Betrüger, der Ihnen völlig unbekannt ist, stellen Sie Strafanzeige und beobachten genau Ihr Konto in den nächsten Wochen, ob ein erneuter Versuch vorkommt.

Einzugsermächtigung für die Zukunft sperren

  • Ihre Bank kann immer nur auf Ihren Widerspruch reagieren, wenn eine Buchung bereits stattgefunden hat. Selbst wenn Sie also Ihre Bank informieren, wird diese bei der nächsten Buchung zunächst wieder das Geld von Ihrem Konto buchen. Sie müssen sich an denjenigen direkt wenden, der die Lastschrift in Auftrag gibt.
  • Schreiben Sie den Lastschriftgläubiger an. Am besten ist es, wenn Sie ein Einschreiben mit Rückschein wählen. So kann der Lastschriftgläubiger nicht behaupten, er hätte von nichts gewusst.
  • Beziehen Sie sich mit Ihrer Kundennummer direkt auf die erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung. Widerrufen Sie diese in dem Schreiben ausdrücklich. Weisen Sie genauso ausdrücklich darauf hin, dass Sie keine Rücklastkosten übernehmen, wenn noch einmal eine Abbuchung erfolgt, weil Sie die Genehmigung zur Lastschrift ab Zugang des Schreibens sperren lassen.
  • Der Lastschriftgläubiger muss diesen Widerruf bestätigen, damit er wirklich wirksam ist. Dies tun allerdings die wenigsten. Dennoch können Sie davon ausgehen, dass nach dem Einschreiben, mit dem Sie die Lastschrift sperren, eine weitere Abbuchung nicht mehr erfolgen wird. Der andere weiß nun, dass er auf den Kosten dafür sitzen bleiben wird.

Besonders bei erteilten Lastschriftermächtigungen lohnt es sich, seine Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren und bei Unstimmigkeiten Lastschriften sofort zu widerrufen und zu sperren.

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