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"Lebenslanges Wohnrecht" und "zur Miete wohnen" - die Unterschiede einfach erklärt

Das Wohnrecht erfordert ein Vertrauensverhältnis.
Das Wohnrecht erfordert ein Vertrauensverhältnis.
Ein lebenslanges Wohnrecht bedeutet nicht, dass Sie zur Miete wohnen. Wohnen Sie zur Miete, haben Sie zwar ein Wohnrecht, aber keines, das lebenslang garantiert ist.

Lebenslanges Wohnrecht und Wohnen zur Miete sind völlig unterschiedliche Rechtspositionen.

Miete hat einen Mietvertrag zur Grundlage

  • Wenn Sie zur Miete wohnen, haben Sie mit dem Eigentümer und Vermieter der Immobilie einen Mietvertrag geschlossen. Dieser Mietvertrag begründet ein Wohnrecht zu Ihren Gunsten.
  • Der Vermieter kann den Mietvertrag und damit dieses Wohnrecht unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen jederzeit kündigen. Sie haben dann kein Wohnrecht mehr und müssen ausziehen.

Wohnrecht steht im Grundbuch

  • Haben Sie ein lebenslanges Wohnrecht, hat dieses andere Gründe. Ein Wohnrecht dieser Art berechtigt Sie, in einer Immobilie zu wohnen. Das Wohnrecht kann lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum bestehen.
  • Ein Wohnrecht dieser Art kommt durch Vereinbarung mit dem Eigentümer einer Immobilie zustande. Es sollte aus Gründen immer im Grundbuch eingetragen sein. In der Vereinbarung haben Sie sich über die Details des Wohnrechts verständigt. Regelmäßig wird es lebenslang bestellt. Wohnrechte setzen typischerweise ein Vertrauensverhältnis zum Eigentümer voraus.
  • Ein typischer Fall für lebenslanges Wohnrecht ist der, dass Sie ursprünglich selbst Eigentümer der Immobilie waren.  Sie haben die Immobilie an Ihren Ehegatten oder eines Ihrer Kinder verkauft. Weil Sie noch länger in der Immobilie wohnen und leben möchten, haben Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit ein lebenslanges Wohnrecht bestellt.
  • Auch Selbstständige oder Freiberufler übertragen gerne ihr Immobilieneigentum auf den Ehepartner und vereinbaren ein lebenslanges Wohnrecht. Damit wird der Zugriff von Gläubigern auf die Immobilie verhindert.

Scheidung beendet lebenslanges Wohnen

  • Beachten Sie in diesem Fall, dass auch ein lebenslanges Wohnrecht mit der Rechtskraft der Scheidung regelmäßig endet. Als Wohnrechtsinhaber können Sie Ihr Wohnrecht nämlich meist faktisch nicht mehr ausüben, da der Ehepartner Eigentümer der Immobilie ist und die Scheidung immer die räumliche Trennung bedingt.
  • Ein lebenslanges Wohnrecht kann auch mit einer finanziellen Leistung Ihrerseits verbunden sein, die im Einzelfall bei der Bestellung des lebenslangen Wohnrechts vereinbart werden muss.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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