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Lebensmittelpunkt - so gelingt die doppelte Haushaltsführung

Zweitwohnung am Arbeitsort lohnt sich steuerlich.
Zweitwohnung am Arbeitsort lohnt sich steuerlich. © Damaris / Pixelio
Eine doppelte Haushaltsführung wird dann steuerlich anerkannt, wenn Lebensmittelpunkt und Arbeitsplatz an verschiedenen Orten sind.

Lebensmittelpunkt hat verschiedene Definitionen

  • Steuerlich gesehen haben es Verheiratete natürlich leichter, eine doppelte Haushaltsführung zu begründen, wenn Arbeitsplatz und Wohnort nicht identisch sind. Der Lebensmittelpunkt für den auswärts Berufstätigen ist dort, wo seine Familie lebt. 
  • Aber auch Alleinstehende können die doppelte Haushaltsführung über den Lebensmittelpunkt begründen. 
  • Ein Argument ist beispielsweise die Wochenend-Pflege eines Angehörigen am eigentlichen Wohnort. Die Finanzbehörden erkennen aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein an, beispielsweise als Jugendbetreuer am Wochenende bei Sportveranstaltungen. 
  • Die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung setzt allerdings eine abgeschlossene Wohneinheit am Wohnort voraus. Auszubildende, die lediglich ein Zimmer in der elterlichen Wohnung oder im Haus haben, können keine doppelte Haushaltsführung geltend machen. 

Zweitwohnsitz ermöglicht zahlreiche steuerlichen Abzüge 

  • Wenn Sie beruflich bedingt eine zweite Wohnung neben Ihrem Lebensmittelpunkt benötigen, können Sie praktisch alle damit verbundenen Kosten steuerlich geltend machen. 
  • Das beginnt mit den Aufwendungen, die Sie bei der Suche nach einer Wohnung haben einschließlich der Maklergebühren. 
  • Die laufende Miete können Sie bei abweichendem Lebensmittelpunkt selbstverständlich auch steuerlich geltend machen. 
  • Wenn Sie keine möblierte Wohnung wählen, sind auch die Anschaffungskosten für Möbel und die Ausgaben für beispielsweise Küchengeräte von der Steuer absetzbar. 
  • Bei der Wahl der Wohnung ist es unerheblich, ob Sie eine Wohnung anmieten oder kaufen - auch Hypothekenzahlungen können Sie in der Einkommensteuererklärung anführen. 
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