Alle Kategorien
Suche

Lohnabrechnung - Wann?

Mit der Gehaltszahlung wird häufig eine Lohnabrechnung fällig.
Mit der Gehaltszahlung wird häufig eine Lohnabrechnung fällig.
In der Regel erhalten Arbeitnehmer mit der Gehaltszahlung auch die Lohnabrechnung. Wann und wie oft Ihr Arbeitgeber Ihnen eine solche Abrechnung ausstellen muss, kann jedoch variieren.

Wann und wie oft muss die Lohnabrechnung ausgehändigt werden?

Anhand der Lohnabrechnung können Sie als Arbeitnehmer überprüfen, ob die erhaltene Gehaltszahlung ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Deshalb ist der Arbeitgeber auch zunächst verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abrechnung der Art auszustellen. Jedoch ist das nicht immer der Fall.

  • Erhalten Sie jeden Monat Ihr Arbeitsentgelt in der gleichen Höhe, dann ist der Arbeitnehmer nämlich nicht verpflichtet, Ihnen jedes Mal eine gesonderte Aufstellung zukommen zu lassen. So reicht es aus, dass er Ihnen mit der ersten Gehaltszahlung eine Abrechnung aushändigt. Bei den folgenden Gehaltszahlungen in gleicher Höhe ist das dann nicht mehr erforderlich.

  • Lediglich wenn es zu Änderungen in der Höhe des Gehalts kommt, muss eine neue Abrechnung ausgestellt und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.

  • Wann die Aushändigung erfolgen muss, hängt dabei vom vereinbarten Datum der Gehaltszahlung ab, denn die Abrechnung muss Ihnen mit Gehaltszahlung in Textform ausgehändigt werden. Allerdings handelt es sich dabei um eine Holschuld und somit muss der Arbeitgeber diese dem Arbeitnehmer nur bis zum Arbeitsplatz bringen und nicht extra zusenden. Eine Übersendung nach Hause ist nicht erforderlich. Wann Sie die Abrechnung tatsächlich erhalten, kann somit auch davon beeinflusst werden, ob Sie zu dem Zeitpunkt tatsächlich an Ihrem Arbeitsplatz arbeiten.

  • Erstellen muss der Arbeitgeber die Entgeltabrechnung aber nicht zwingend selbst, sondern er kann dies auch einer dritten Stelle, wie zum Beispiel einem Steuerbüro überlassen.

Wichtige Angaben in der Entgeltabrechnung

Eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung beinhaltet unter anderem den Abrechnungszeitraum wie auch eine Zusammensetzung, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt.

  • So muss dem Arbeitnehmer aus der Abrechnung genau ersichtlich sein, wie sich der erhaltene Arbeitslohn zusammensetzt. Das Aufführen des Grundgehaltes in Form des Bruttoentgeltes ist somit ein wichtiger Punkt. Dabei handelt es sich um das Grundgehalt, ohne etwaige Abzüge und Zuschläge.

  • Daneben müssen aber auch Zuschläge und Zulagen gesondert aufgeführt werden, wie Abzüge vom Gehalt. Ebenso zählen die abgeführten Beiträge zur Krankenversicherung, Lohnsteuer, Kirchensteuer und zum Solidaritätszuschlag zu den Angaben, die auf der Abrechnung nicht fehlen sollten.

  • Letztendlich muss auch der Auszahlungsbetrag der Abrechnung zu entnehmen sein.

Neben den detaillierten Angaben zum Arbeitsentgelt zählen noch viele weitere Angaben, wie etwa die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, die zugeteilte Steuerklasse, etwaige Kinderfreibeträge und viele weitere Angaben mit in die Abrechnung.

Teilen: