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Lohnsteuer: Halbes Jahr gearbeitet - Hinweise

Lohnsteuer muss erst oberhalb des Grundfreibetrags gezahlt werden.
Lohnsteuer muss erst oberhalb des Grundfreibetrags gezahlt werden.
Wenn Ihr Jahresverdienst oberhalb des Grundfreibetrags liegt, lohnt es sich, eine Lohnsteuererklärung zu machen, auch dann, wenn Sie nur ein halbes Jahr gearbeitet haben.

Als Arbeitnehmer sind Sie unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet, eine Lohnsteuererklärung abzugeben, unabhängig davon, ob es sich für Sie lohnt oder nicht. Wenn Sie allerdings nur ein halbes Jahr gearbeitet haben, könnte am Ende des Jahres eine Rückzahlung auf Sie warten - denn Steuern müssen Sie erst ab einem bestimmten Betrag bezahlen.

Lohnsteuer und Grundfreibetrag

  • Als Arbeitnehmer steht Ihnen ein jährlicher Grundfreibetrag von 8130 Euro im Jahr 2013 zu. Das bedeutet, dass Sie bis zu dieser Verdiensthöhe keine Steuern zahlen müssen.
  • Zu dem Grundfreibetrag werden weitere Pauschalen summiert, die Ihnen zustehen und somit den Steuerfreibetrag erhöhen, wie etwa die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro im Jahr 2013 oder Vorsorgepauschalen, wie etwa Leistungen zu Ihrer Krankenversicherung, die Sie aus eigener Tasche bezahlen.
  • Ihre monatliche Lohnsteuer, die Sie auf Ihren Verdienst bezahlen, wird allerdings immer so berechnet, als ob Sie über diesen Freibeträgen lägen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie ein volles Jahr arbeiten.
  • Haben Sie nur ein halbes Jahr gearbeitet, lohnt es sich ohnehin, eine Steuererklärung anzugeben.

Halbes Jahr gearbeitet und Steuererklärung

  • Auch wenn Sie nur das halbe Jahr gearbeitet haben, werden Ihnen die Freibeträge in voller Höhe angerechnet. Das heißt, Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt dadurch.
  • Sollten Ihre tatsächlichen Kosten über den Pauschalen liegen, können Sie diese nachweisen. Die Finanzämter erkennen die Beträge dann anstelle der Pauschalen an.
  • Aufgrund dessen kann es sein, dass Sie dann bereits mehr Steuern bezahlt haben als nötig.
  • Den Differenzbetrag erhalten Sie anschließend von Ihrem Finanzamt zurück.
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