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Lohnsteuer in Steuerklasse 3 - Höhe der Abgaben einfach erklärt

Das Sparschwein mit Gehalt füllen.
Das Sparschwein mit Gehalt füllen. © Wilfried_Schober / Pixelio
In der Ehe haben Sie bezüglich der Lohnsteuer die Wahl zwischen verschiedenen Besteuerungsmodellen, wozu auch die Steuerklasse 3 gehört. Wer sollte diese Klasse wählen und welche Abgaben sind hier zu erwarten?

Die Lohnsteuerklasse 3 gilt für Verheiratete. Meist wird diese Steuerklasse dann gewählt, wenn Sie mehr verdienen als Ihr Partner oder dieser arbeitslos ist. In diesem Fall profitieren Sie vom Ehegattensplitting, also der Aufteilung der Abzüge auf beide Eheleute, sodass Sie geringere Abgaben zahlen. Denn die Freibeträge des Partners (z. B. Kinderfreibetrag) werden Ihnen dann gewährt, während der Partner mit der Steuerklasse 5 höhere Abgaben hat, die bei einem geringen Einkommen jedoch weniger ins Gewicht fallen.

Höhe der Lohnsteuern in der Klasse 3

  • Die Höhe der Lohnsteuern ist in der Steuerklasse 3 insgesamt geringer, als wenn beide Partner getrennt besteuert würden. Hier wird davon ausgegangen, dass ein Partner wenig verdient (er wählt dann die Klasse 5) und ein Partner mehr Einkommen hat (er wählt die Steuerklasse 3).
  • Im Ehegattensplitting wird die steuerliche Last auf beide verteilt und der besser verdienende Partner profitiert dann von den Freibeträgen des Ehemannes oder der Ehefrau.
  • Diese Freibeträge umfassen den Grundfreibetrag, der jedem zusteht und weitere Kinderfreibeträge, die pro Kind veranschlagt werden. Je mehr Kinder Sie haben, desto höher werden die Freibeträge und desto weniger Lohnsteuer muss gezahlt werden.
  • Zusätzlich gibt es Freibeträge, wie etwa die Vorsorgepauschale, also Aufwendungen für Rentenversicherung und andere soziale Absicherungen. Diese werden ebenso entsprechend berücksichtigt.

Abgaben in Steuerklasse 3 - ein Beispiel

  • Wenn Sie 2000 EUR brutto verdienen, dann würden bei der Lohnsteuerklasse 1 (wenn Sie also alleinstehend wären), etwa 1330 EUR netto resultieren. Neben den Sozialabgaben fallen dabei 245 EUR Steuern ab, also Einkommensteuer, Solidaritätsbeitrag und eine eventuelle Kirchensteuer von rund 20 EUR.
  • In der Lohnsteuerklasse 4, die Ehepartner mit etwa gleichem Einkommen wählen, resultiert das gleiche Ergebnis, hier gibt es also keinen Unterschied zu Unverheirateten.
  • In der Steuerklasse 3 hingegen würden Ihnen 1530 EUR netto bleiben und Sie müssten nur 41 EUR Lohnsteuer zahlen. Diese Steuerklasse beinhaltet also die wenigsten Abgaben. Stand November 2012.
helpster.de Autor:in
Andrea Nittel-Neubert
Andrea Nittel-NeubertAndrea war im Personalwesen tätig und hat dadurch einen professionellen Blick auf die Aspekte von Beruf & Karriere. Durch ihr Studium in der klinischen Psychologie kann sie nicht nur Karrieretipps geben, sondern auch in den Bereichen Liebe & Beziehungen weiterhelfen.
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