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LZB-Scheck - Hinweise

Man nennt den LZB-Scheck auch bestätigten Bundesbank-Scheck.
Man nennt den LZB-Scheck auch bestätigten Bundesbank-Scheck.
Ein LZB-Scheck (LZB: Landeszentralbank) ist auch bekannt als bestätigter Bundesbankcheck. Dies gilt als ein sehr sicheres Zahlungsmittel, einfach weil die Deutsche Bundesbank eine zeitlich befristete Einlösegarantie gewährt.

Wissenswertes über den LZB-Scheck

  • LZB-Scheck ist die frühere Bezeichnung für den heute geläufigen bestätigten Bundesbank-Scheck. Dieses Zahlungsmittel ist mit einer Einlösegarantie der Bundesbank versehen und gilt aus diesem Grunde als sicher.
  • Wer dieses Zahlungsmittel verwendet, wird feststellen, dass die Zweiganstalt, die das Dokument bezieht, auf der Rückseite einen Vermerk anbringt. In diesem Vermerk wird die Bestätigungsfrist formuliert und der Betrag wird angegeben. So ist ersichtlich, dass das Dokument als Gutschrift genommen wird, um die Zahlung auf das Girokonto des Einlösenden durchzuführen.
  • Sofort, wenn der Einlösende das Dokument bei seiner Bank einlöst, findet die Belastung des Girokontos bei der Bundesbank des Ausstellers statt. Ihm werden dann der geleistete Betrag und zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Kann dies jedoch nicht dem Aussteller berechnet werden, so tritt die Bundesbank in die Haftung ein. Dies gilt jedoch nur so lange, bis die Frist noch nicht abgelaufen ist.
  • Wird das Dokument erst nach Ablauf der Frist eingelöst, so wird er wie ein unbestätigter Scheck behandelt. Die Bundesbank haftet dann nicht mehr für die Deckung

So erhalten Sie einen LZB-Scheck

  • Wer einen LZB-Scheck verwenden will, wendet sich einfach an seine Hausbank. Die Banken wenden sich an die Bundesbank und besorgen die bestätigten Dokumente für ihre Kundschaft.
  • Sie können solch ein Dokument in jeder Filiale der Deutschen Bundesbank einreichen und bekommen den Betrag bar ausgehändigt. Eine Verrechnung findet nur statt, wenn das Dokument den Vermerk "zur Verrechnung" aufweist.  
  • Man verwendet dieses sichere Zahlungsmittel bei Transaktionen, die eine sofortige Barzahlung erfordern. Dies können zum Beispiel Auktionen oder auch Zwangsversteigerungen sein.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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