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Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien

Maklerprovisonen für Gewerbeimmobilien sind frei verhandelbar.
Maklerprovisonen für Gewerbeimmobilien sind frei verhandelbar.
Bei privaten Immobiliengeschäften, die unter Mithilfe von Maklern zustande kommen, ist eine Maklerprovision zu bezahlen. Für Mietobjekte ist sie genau geregelt, für Kaufobjekte in einem bestimmten Rahmen verhandelbar. Anders sieht das bei Gewerbeimmobilien aus. Hier können und müssen Sie sowohl beim Mieten als auch Kaufen Verhandlungsgeschick beweisen.

Wenn Sie in einem Bundesland wie Hamburg, Berlin und Bayern wohnen, sind Ihnen hohe Mieten und Preise auf dem Immobilienmarkt nicht unbekannt. Noch weitaus teurer können Gewerbeimmobilien sein. Ein Grund ist die mit den Preisen steigende Maklerprovision. 

Maklerprovision bei Miete und Kauf

Im Gegensatz zu privaten Immobilien können Sie sich bei Gewerbeimmobilien bezüglich der Vergütung von Maklerleistungen nicht an den Gesetzgeber halten.

  • Das Gesetz kennt weder für den Kauf noch für Vermietung spezielle Vorschriften, die die Höhe der Maklerprovision betreffen. Häufig sind beim Verkauf drei Prozent des Kaufpreises üblich. Doch können das ebenso fünf Prozent und mehr sein.
  • Bei Vermietungen kann es beispielsweise das 2,5-fache oder 5,0-fache der Nettokaltmieten sein. Bei einer Monatskaltmiete von 5.000 Euro kommen schnell 20.000 Euro und mehr zusammen.
  • Ein gewisser Maßstab für die Provisionshöhe sollten die Gebührensätze der Maklerverbände sein. Sie können diese Sätze nicht als bindend ansehen. Zur Anwendung kommen derartige Sätze, wenn eine Provisionszahlung, nicht jedoch die genaue Höhe vereinbart wurde.
  • Aus steuerlicher Sicht können Sie die Kosten aus einem Gewerbemietvertrag, eingestuft als “schwebendes Geschäft“, sofort im Rahmen der Betriebskosten abziehen. Das gilt für die Provision und für eine eventuelle Ablöse. Beim Kauf der Immobilie muss eine Bilanz erstellt werden. Die Anschaffungsnebenkosten werden aktiviert und gemeinsam mit dem Gebäude abgeschrieben.

Auch bei Gewerbeimmobilien ist Provisionsvereinbarung notwendig

Angenommen Sie als Kaufinteressent erscheinen im Maklerbüro und wünschen die Besichtigung eines in der Zeitung oder im Web vom Makler inserierten Objektes.

  • Über die Provision sprechen Sie nicht. Der Makler bringt nicht gesondert zum Ausdruck, dass er Ihnen seine Leistung lediglich gegen Zahlung einer Vergütung/Provision erbringen will. Irgendwann wird der Vertrag über das Objekt protokolliert. In diesem Zusammenhang stellt Ihnen der Immobilienmakler die Provisionsforderung in Rechnung. Sie lehnen die Bezahlung ab. Stellt sich die Frage, wer im Recht ist. Dürfen Sie die Zahlung der Maklerprovision verweigern?
  • Gerichte haben entschieden, dass sich der Makler nicht in jedem Fall auf das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 653 Abs. 1 BGB) berufen kann. Dort steht, dass der Maklerlohn als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Leistung nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
  • Sie als Unternehmer haben einen Makler für Gewerbeimmobilien aufgesucht. Den wiederum haben Sie als Gewerbetreibenden anerkannt. Dennoch müssen Sie als Kaufinteressenten nicht davon ausgehen, dass Ihnen eine Provision in Rechnung gestellt wird. Die berechtigte Annahme besteht, dass das Maklerentgelt der Verkäufer trägt.
  • In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich der Makler mit einer Provision lediglich vom Verkäufer begnügt. Häufig werden entsprechende Verkaufsangebote mit der wettbewerbsrechtlich zulässigen Bezeichnung versehen: “150.000 Euro Kaufpreis, keine zusätzliche Provision“. Ihnen wird suggeriert, Sie würden den Makler nicht bezahlen. Bei derartig bezeichneten Verkaufsobjekten besitzt der Makler gegen den Käufer keinerlei Anspruch auf Provision.

Übrigens sind provisionsfreie Gewerbeimmobilien nur bedingt erste Wahl für einen Kauf. Bedenken sollten Sie, dass der Kaufpreis indirekt die Provision enthalten dürfte. Der Kaufpreis bildet jedoch zugleich die Grundlage für Notargebühren und die Erhebung der Grunderwerbsteuer. Zahlen Sie die Maklerprovision getrennt, vermindern sich unter Umständen Ihre Erwerbskosten hinsichtlich Gebühren und Steuern. 

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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