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Materialgemeinkosten berechnen - so geht's

Materialgemeinkosten zu Kalkulationszwecken ermitteln
Materialgemeinkosten zu Kalkulationszwecken ermitteln
Wenn Sie Herstellkosten als wichtige Kalkulationsgrundlage für Unternehmensentscheidungen, für Angebotsabgaben oder zu Investitionsplanungen ermitteln müssen, sollten Sie angefallene Materialgemeinkosten und deren Zuschlagssätze problemlos berechnen können. Grundlage hierfür dient das Zahlenmaterial aus der Geschäftsbuchhaltung.

Was Sie benötigen:

  • Kostenerfassung
  • Kostenstellenanlage
  • Zahlen aus Buchhaltung
  • Kenntnisse über Kalkulationschema
  • Kenntnisse der Betriebswirtschaft

Materialgemeinkosten im Rahmen der Selbstkostenermittlung

Zu den wichtigen Instrumenten der Unternehmenssteuerung zählt die aussagekräftige Nutzung diverser Kostenstellenrechnungen, die gleichzeitig eine wirksame Wirtschaftlichkeitskontrolle ermöglichen. Um Kosten berechnen zu können, benötigen Sie die Angaben zu Menge und dem dazugehörigen Preis.

  • Die differenzierten Kostenstellen liefern das Zahlenmaterial für die Ermittlung und Weiterverrechnung der Materialgemeinkosten. Da Sie nur Einzelkosten direkt Ihren Produkten oder Dienstleistungen zurechnen können, müssen Sie für die Gemeinkosten einen Verrechnungsschlüssel überlegen beziehungsweise berechnen, der diese Kosten möglichst gerecht verteilt. Erst dann kann auch der Gesamterfolg durch einen Controller ermittelt werden. Der Verrechnungsschlüssel muss also die Gemeinkosten verursachungsgerecht auf die Produkte verteilen.
  • Nicht vergessen werden darf, dass nur ein einziger Schlüssel zur Umlegung problematisch ist, wenn die Gemeinkosten eine nicht unerhebliche Größenordnung haben.
  • Sinnvoll wäre eine Vorgehensweise, die vor der Verteilung finanzielle Aufwendungen in die Bereiche Material, Fertigung, Vertrieb und Verwaltung einteilen lässt. Dadurch könnten dann die Materialgemeinkosten im Verhältnis der Materialeinzelkosten über eine eigene Bezugsgröße im Rahmen einer Bezugsgrößenkalkulation weiter gesplittet und hinzugerechnet werden.
  • Zu den Materialgemeinkosten zählen vor allem Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung, Lagerung, Prüfung, innerbetrieblichem Transport von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Aufwendungen in der Verwaltung und Bewachung des Materials anfallen.
  • Es könnten Gemeinkosten bei der Herstellung und Verarbeitung von Produkten anfallen, die eine Zutatenbeschaffung erforderlich machen. Auch Kosten der Verarbeitung sowie Vertriebskosten und Verwaltungskosten sind Posten, die allgemein zu den Gemeinkosten gezählt werden.
  • Teilweise handelt es sich aber auch um Anschaffungsnebenkosten der Materialbestände, die jedoch eine Einzelzurechenbarkeit in die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände nicht erlauben. Vorstellbar sind hierbei Personalkosten in Form von Löhnen und Gehälter für das Lagerpersonal, im Lager angefallene Reparaturkosten, Beleuchtung et cetera.
  • So können auch Beschaffungskosten (Verpackungs- und Frachtkosten) verständlicherweise selten dem einzelnen Produkt klar zugerechnet werden.

Zuschlagssätze zu Kalkulationszwecken berechnen

Die Materialkosten werden nach einem sinnvollen Schlüssel auf die Produkte umgelegt. Das bedeutet, dass erkennbare Kosten auch in Prozenten der Einzelmaterialkosten zugeschlagen werden.

  • Wenn Sie beispielsweise einen Zuschlagsatz von 20 Prozent ermittelt haben, könnte Ihre Berechnung so ausgesehen haben: Materialeinzelkosten insgesamt 105000 Euro stehen einem nicht näher definierbaren Materialbereich von 21.000 Euro gegenüber, das heißt, 21.000 /105.000 ergibt 20 Prozent. Somit könnten Sie mit einem Gemeinkostenzuschlag von 20 Prozent Ihre Produktkalkulation weiterführen und die nötigen Herstellkosten berechnen.
  • Vorgehensweise: Es werden die Materialgemeinkosten durch Materialeinzelkosten geteilt und mit dem Faktor 100 multipliziert oder mit der Formel MGKZ (%) =  Gemeinkosten der Kostenstelle/ Bezugsgröße mal 100 errechnet.
  • Aufwendungen im Rahmen einer Produkterstellung fallen betrieblich in Form von Posten wie Einzelmaterial, Einzellohn, sonstigem Material, sonstiger Lohn, Raummiete, Zins, Abschreibung an, die nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden können. Der gängige Betriebsabrechnungsbogen (BAB) erfüllt den Zweck der ausführlichen Ermittlung der Kostenaufteilung auf die Produkte und deren Anteil am Betriebsergebnis.

Unterscheidung zwischen Materialeinzel- und Materialgemeinkosten

  • Zu den Materialeinzelkosten gehören je nach Betriebsform und Unternehmenszweck beispielsweise Lacke, Schrauben, Rohmaterial an Stoffen im Textilgewerbe, Zutaten an Lebensmittel in der Backwarenindustrie, Holz et cetera. Dagegen könnten Materialgemeinkosten wie Transportkosten und Heizungskosten angefallen sein.
  • Zu den Materialgemeinkosten zählen vor allem Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung, Lagerung, Prüfung, Verwaltung und Bewachung des Materials anfallen.
  • Die Summe aus Materialeinzel- und Materialgemeinkosten ergibt die Materialkosten. Sie könnten diese Zahlen beim Berechnen des Produkterfolges mit der Summe an Fertigungskosten nutzen.
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