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Mehrwertsteuer bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Bei den Fahrscheinen der öffentlichen Verkehrsmittel ist Mehrwertsteuer enthalten.
Bei den Fahrscheinen der öffentlichen Verkehrsmittel ist Mehrwertsteuer enthalten.
Wenn Sie regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel benutzen, dann bezahlen Sie auch jedes Mal Mehrwertsteuer. Möchten Sie die genaue Zusammensetzung der Preise wissen, so lässt sich dies recht anschaulich erklären.

Der Mehrwertsteueranteil anschaulich dargestellt

  • Die Preise der öffentlichen Verkehrsmittel können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Als anschauliches Beispiel ist die Hauptstadt Berlin ideal, denn dort haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln. Mit einer normalen Einzelfahrkarte können Sie als Erwachsener zwei Stunden lang Bus und Bahn verwenden.
  • Für einen Brutto-Preis von 3,20 Euro können Sie die Zonen ABC nutzen. In diesem Betrag ist ein Mehrwertsteueranteil von sieben Prozent (§ 12 Abs. 2 UStG) enthalten. Im Detail setzt sich dieser Preis dann aus 2,99 Euro Ticketpreis (netto) und 0,21 Euro Umsatzsteuer zusammen. Der ermäßigte Satz gilt auch für alle Bus- und Bahntickets bis zu einer Strecke von 50 Kilometern.
  • Legen Sie mit der Bahn oder mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel eine längere Strecke zurück, so sind im Fahrscheinpreis 19 Prozent Mehrwertsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG) enthalten. Diese Regelung gilt für alle Busse, Bahnen und Taxen. Fahren Sie zum Beispiel mit der Bahn von Stuttgart nach München, so dauert die Reise circa zwei Stunden und Sie legen mehr als 50 Kilometer zurück. Das Ticket kostet insgesamt 57 Euro brutto. Der Preis setzt sich aus 47,90 Euro netto und 9,10 Euro (19 Prozent Umsatzsteuer) zusammen. Alle Preise stammen vom April 2014.

Öffentliche Verkehrsmittel werden besteuert

Öffentliche Verkehrsmittel in Form von Bus und Bahn sind gute Alternativen zu einem Auto und schonen die Umwelt. Aufgrund von höheren Kraftstoffpreisen und anderen Faktoren sind die Kosten von Bus und Bahn über die Jahre gestiegen. Dennoch können Sie im direkten Vergleich zum eigenen Auto Kosten sparen, müssen sich nicht mit dem Verkehr herumärgern und tun der Umwelt etwas Gutes. Bei den Fahrkarten beziehungsweise Tickets verdient aber nicht nur der Betreiber der öffentlichen Verkehrsmittel, sondern auch der Staat. In den Kosten ist stets Mehrwertsteuer enthalten, auch wenn Sie das auf den ersten Blick gar nicht bemerken werden. In der Praxis wird aber nicht ein genereller Pauschalsatz der Umsatzsteuer verwenden. Es kommen sowohl der normale Mehrwertsteuersatz als auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz zum Einsatz.

helpster.de Autor:in
Alexander Bürkle
Alexander BürkleAlexander ist IT-Systemadministrator mit über 20 Jahren Berufserfahrung in der IT, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik und arbeitet inzwischen als freiberuflicher Autor. Privat ist er ein leidenschaftlicher Gamer, begeisterter Aquarianer (Meerwasser) und Terrarianer (Chamäleons).
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