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Mehrwertsteuer beim Auto

Neuwagenkauf im Ausland - gewerblicher Händler berechnet Mehrwertsteuer
Neuwagenkauf im Ausland - gewerblicher Händler berechnet Mehrwertsteuer
Für ein Auto, welches Sie in einem anderen EU-Land kaufen, gelten andere Mehrwertsteuer-Vorschriften als für andere Waren. Unterschiedliche Regelungen betreffen den Kauf von Gebraucht- oder Neuwagen sowie den Erwerb von einer Privatperson oder von einem gewerblichen Verkäufer.

Der europäische Binnenmarkt macht es möglich, dass Sie überall ein Auto kaufen können. Die Preise für ein bestimmtes Modell sind in verschiedenen Ländern aufgrund der differenzierten Preisgestaltungen der Autohersteller und der landesüblichen Mehrwertsteuervorschriften sehr unterschiedlich. Preise sollten Sie unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausstattung vergleichen. 

Mehrwertsteuer auf im Ausland gekaufte Fahrzeuge

Angenommen Sie kaufen einen Neuwagen in einem EU-Land und überführen es in das EU-Land, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.

  • In diesem Fall sind Sie in dem Land des Wagenkaufes von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit. Die Zahlung der Steuer erfolgt dort, wo Sie Ihr Fahrzeug anmelden. Das Finanzamt definiert Neuwagen als ein Auto, welches nicht mehr als 6.000 Kilometer Laufleistung aufweist oder höchstens sechs Monate alt ist.
  • Einfacher gestaltet sich der Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson. Sie müssen keinerlei Mehrwertsteuer bezahlen. Der Kaufpreis ist ein Nettopreis. Weder im Land des Erwerbs noch in Ihrem Wohnsitzland kommen Steuern auf Sie zu.
  • Handelt es sich beim Verkäufer um einen gewerblichen Autohändler, zahlen Sie die landesübliche Mehrwertsteuer. Nach der Überführung in Ihr Wohnsitzland fällt keine MwSt. mehr an.
  • Zum Gebrauchtwagen wird ein Auto dann, wenn es älter als sechs Monate ist und mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat. Egal, wo Sie Ihren neuen oder gebrauchten Wagen kaufen, die Zulassungsgebühr zahlen Sie in Ihrem Wohnsitzland. Zweimal MwSt. werden Sie trotz einiger Ausnahmeregelungen nie zahlen.

Auto - Verkauf im Ausland

  • Sie können als Privatperson nicht nur Autos im Ausland kaufen, sondern auch dort verkaufen. Als Privatverkäufer erhalten Sie die MwSt. von ihrem zuständigen Finanzamt zurück.
  • Sie müssen nachweislich einen Neuwagen in einem anderen EU-Land (Wohnsitzland des Käufers) verkaufen. Das verhindert, dass Mehrwertsteuer auf dasselbe Fahrzeug zweimal gezahlt wird.

Verkaufen Sie Ihren Gebrauchten als Privatperson, müssen Sie keine Mehrwertsteuer zahlen, wenn Sie und der Käufer einen Wohnsitz in der EU haben.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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