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Midijob und Steuerklasse 5 - was Sie dabei beachten sollten

Bei Midijobs verdienen Sie nicht viel.
Bei Midijobs verdienen Sie nicht viel. © S. Hofschlaeger / Pixelio
Ein Midijob ist eine sinnvolle Erfindung, um den Arbeitnehmer zumindest bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge zu entlasten. Doch wie sieht es bei einem Midijob mit der Einkommenssteuer aus, vor allem wenn Sie die Steuerklasse 5 haben?

Definition vom Midijob

Die meisten Arbeitnehmer kennen den Minijob, bei dem sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Doch wodurch definiert sich ein Midijob?

  • Ein Midijob ist sozusagen die nächste Stufe vom Minijob: Bei einem Midijob liegt der Verdienst zwischen 401 und 800 Euro.
  • Diese Grenze (zwischen 401 und 800 Euro) wird als Gleitzone bezeichnet, in der Sie als Arbeitnehmer einen geringeren Sozialversicherungssatz bezahlen müssen. Dieser beginnt bei 401 Euro und wird stufenweise angehoben, bis Sie bei 800 Euro den kompletten Sozialversicherungsbeitrag bezahlen müssten.
  • Der Arbeitgeber zahlt aber seinen regulären Anteil der Sozialversicherung, hat also durch einen Midijob keinerlei finanzielle Vorteile.
  • Im Gegensatz zu einem Minijob haben Sie bei einem Midijob die gleichen Rechte wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Dies wirkt sich zum Beispiel auf das Krankengeld aus, das Sie beim Midijob erhalten, beim Minijob jedoch nicht.

Zu beachten beim Midijob und Steuerklasse 5

Durch die Höhe des Einkommens, das Sie durch einen Midijob erzielen können, wird ein sogenannter einkommenssteuerfreier Lohn erzielt. Dies resultiert daraus, dass die Höchstgrenze von 800 Euro immer noch unter der Grenze liegt, ab der Sie Einkommenssteuer zahlen müssen. Allerdings müssen Sie bei einem Midijob im Zusammenhang mit der Steuerklasse 5 einiges beachten:

  • Die Lohnsteuerfreiheit gilt bei einem Midijob für die Steuerklassen 1 bis 4, jedoch nicht für die Steuerklasse 5 und 6.
  • Jedes Einkommen, das mit einer Steuerklasse 6 ausgezahlt wird, muss besteuert werden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Job haben.
  • Die Steuerklasse 5 werden Sie nur dann wählen, wenn Ihr Ehegatte wesentlich mehr als Sie verdient und Ihr Ehegatte somit in eine geringere Steuerklasse fallen kann.
  • Dies bedeutet aber, dass Sie für Ihren Midijob Einkommenssteuer zahlen müssen, die nicht unbedingt als niedrig bezeichnet werden kann.
  • Allerdings können Sie die somit zu viel gezahlte Einkommenssteuer bei der nächsten Steuererklärung wieder zurück erhalten. Dies ist zumindest bei der Zusammenveranlagung der Fall, bei der beide Einkommen zusammengelegt und dann versteuert werden.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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