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Mietkaufvertrag abschließen - darauf sollten Sie achten

Mietkauf - in manchen Fällen eine Finanzierungsalternative.
Mietkauf - in manchen Fällen eine Finanzierungsalternative.
Ein Mietkaufvertrag ist ein Mietvertrag mit Kaufoption. Der Mieter kann das Mietobjekt also zu einem späteren Zeitpunkt kaufen, wenn er will. Zu Zwecken der Rechtssicherheit und -klarheit wird im Vertrag üblicherweise eine Zeitspanne festgelegt, in der das Optionsrecht besteht. Beim Kauf des Objekts werden die gezahlten Mieten auf den Kaufpreis angerechnet.

Besonderheiten beim Mietkaufvertrag

  • Wenn Sie einen Mietkaufvertrag abschließen wollen, müssen Sie darauf achten, dass sämtliche hierfür wichtigen Aspekte Berücksichtigung finden. Lassen Sie sich nicht darauf ein, dass der Vermieter eine Verpflichtung zum Kauf in den Vertrag schreibt. Typisch für den Mietkauf ist gerade, dass der Mieter eine Option zum Kauf hat, also ein eigenes Wahlrecht.
  • Eine Mietdauer von 10 Jahren und mehr ist üblich. Wichtig ist natürlich, dass die Dauer genau festgelegt ist. Gleiches gilt für die Frist, in der Sie von der Kaufoption Gebrauch machen müssen.
  • Bei der Anrechnung der Mieten auf den Kaufpreis darf kein auffälliges Missverhältnis bestehen zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Rechtsprechung bejaht ein solches, wenn nach Abzug der Mietzahlungen der Kaufpreis mindestens 100 % über dem Marktpreis liegt. Vereinbarungen über die monatlichen Mieten sind gleichfalls nichtig, wenn die Miete eine angemessene um mindestens 50 % überschreitet.
  • Wenn Ihnen der im Mietkaufvertrag festgelegte Kaufpreis, der marktüblich sein sollte, zu hoch vorkommt, fragen Sie ggf. bei der Verbraucherschutzzentrale nach.
  • Bestehen Sie darauf, ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu vereinbaren. Denn Sie können über einen längeren Zeitraum nie wissen, was die Zukunft bringt. Halten Sie etwa fest, was passiert, wenn Sie die Miete nicht mehr zahlen können und ob etwaige Stornierungsgebühren anfallen sollen. Wenn es geht, sollten Sie solche Kosten vermeiden.
  • Auch muss für Sie klar sein, ob der Mietgegenstand gesichert ist für den Fall, dass der Vermieter insolvent wird. In dem Fall haben nämlich Gläubiger Zugriff auf das fragliche Objekt.
  • Achten Sie darauf, dass der Mietkaufvertrag notariell beurkundet werden muss, sofern Gegenstand des Vertrags eine Immobilie ist.
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