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Mietkündigungsschreiben aufsetzen - darauf sollten Sie achten

Eine Kündigung telefonisch oder per E-Mail ist nicht gültig. Die handschriftliche Unterzeichnung ist Pflicht!
Eine Kündigung telefonisch oder per E-Mail ist nicht gültig. Die handschriftliche Unterzeichnung ist Pflicht!
Die Mietwohnung wird zu klein, ist zu weit von Ihrem neuen Arbeitsort entfernt oder genügt Ihren Anforderungen nicht mehr? Dann können Sie den unbefristet abgeschlossenen Vertrag fristgerecht beenden. Doch hierzu ist ein Mietkündigungsschreiben nötig.

Was Sie benötigen:

  • Mietvertrag
  • Kalender
  • Porto

Vor dem Mietkündigungsschreiben zuerst Kündigungsfrist prüfen

  • Das Verfassen eines Mietkündigungsschreibens ist Pflicht, wenn Sie beabsichtigen das Mietverhältnis zu beenden. Denn laut BGB § 568 Abs. 1 müssen Wohnraummietverhältnisse stets schriftlich gekündigt werden.
  • Ist der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen worden, kann der Mieter diesen ohne Angabe eines bestimmten Grundes unter Einhaltung der Kündigungsfrist (in der Regel gelten drei Monate) kündigen.
  • Im Hinblick auf die Kündigungsfrist lassen jedoch einige Gerichte Ausnahmeregelungen zu. Bedingung ist allerdings, dass der Mieter dem Vermieter rechtzeitig einen annehmbaren und zumutbaren Nachfolger bzw. Nachmieter nennt (LAG Berlin, AZ: 64 S 112/99).
  • Gilt laut Mietvertrag eine kürzere als die im BGB festgeschriebene Frist zur Beendigung eines Mietverhältnisses – so z.B. von 14 Tagen – ist diese verbindlich. Allerdings nutzt sie nur dem Wohnungsmieter; lediglich er kann sich darauf berufen und diese anwenden (KG Berlin, AZ: 8 Re-Miet 6765/97).

So setzen Sie das Schreiben zur Wohnungskündigung auf

  1. Vermerken Sie im Mietkündigungsschreiben an erster Stelle Ihren Namen links, mittig oder rechtsbündig. Achten Sie auf die korrekte Anschrift und Bezeichnung aller Mieter, die den Vertrag unterschrieben haben.
  2. Den Namen Ihres Vermieters mit Anschrift sollten Sie linksbündig ins Adressfeld schreiben. Die Reihenfolge hierbei ist: Firma (z.B. bei Wohnungsbaugesellschaft) oder Name (bei Privatvermietung), Ansprechpartner, Straße, Postleitzahl und Ort.
  3. Wohnort und Ausstellungsdatum der Kündigung sollten rechtsbündig darunter stehen.
  4. Geben Sie einen Zustellungsvermerk an. Setzen Sie ihn am besten vor die Betreffzeile. Ihr Hinweis „vorab per Fax“, „vorab per E-Mail“ bzw. „per Einschreiben mit Rückschein“ hält Informationen zur Art des Versands bzw. zur erstmaligen in Kenntnissetzung des Empfängers.
  5. Nun folgt der Betreff. Geben Sie ihn direkt an, z.B. mit der Bezeichnung „Wohnungskündigung“, Kündigung meiner Wohnung“. Halten Sie auch Ihre Vertrags- oder Mieternummer fest (steht im Vertrag, auf Abrechnungen usw.).
  6. Teilen Sie dem Vermieter nun den Zweck Ihres Mietkündigungsschreibens und das genaue Mietobjekt (Straße, Etage) mit. Beispielsweise in dieser Form: „Fristgerecht zum … kündige ich das mit Ihnen am … (Datum des Vertrages) geschlossene Mietverhältnis.“
  7. Schlagen Sie einen Termin für die Wohnungsübergabe vor und bitten Sie um schriftliche oder telefonische Information, falls der Vermieter während der Kündigungsfrist Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern vereinbaren will.
  8. Bitten Sie abschließend um eine schriftliche Eingangsbestätigung, z.B. mit den Worten: „Ich bitte um Zusendung einer schriftlichen Bestätigung meines Mietkündigungsschreibens mit Bestätigung des in meinem Schreiben fixierten Vertragsendes.“
  9. Beenden Sie Ihr Mietkündigungsschreiben mit einer neutralen Grußformel (z.B. "Mit besten Grüßen").
  10. Unterschreiben Sie mit Vor- und Zunamen. Haben mehrere Mieter den Vertrag geschlossen (z.B. beide Ehegatten), müssen alle unterzeichnenden Personen auch das Mietkündigungsschreiben unterzeichnen.
  11. Schicken Sie das Mietkündigungsschreiben mit Ihrer originalen Unterschrift per Einschreiben mit Rückschein oder vorab per Mail oder Fax (Sendebericht gut aufheben!) und danach per Post an Ihren Vermieter. So haben Sie einen Nachweis, falls der Vermieter behauptet das Schreiben nicht erhalten zu haben.
  12. Der sicherste Weg und Nachweis für den Zugang des Schreibens beim Vermieter ist die persönliche Übergabe. Hierzu brauchen Sie nur das Originalschreiben abgeben und auf einer Kopie von der Empfängerperson mit Stempel und Unterschrift den Zugang bestätigen lassen. Notieren Sie Vor-, Zunamen und Funktion (z.B. Sekretärin, Gesellschafter) des Betreffenden, falls es sich nicht um den Vermieter selbst handelt.

Nicht vergessen: Bei der pünktlichen Zuleitung des Mietkündigungsschreibens gilt folgende Faustregel: Bis zum dritten Werktag (Samstag zählt mit) des Monats muss Ihr Mietkündigungsschreiben beim Vermieter sein. Dann endet es zum Ende des übernächsten Kalendermonats.

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