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Mietnebenkostenabrechnung prüfen - so machen Sie es richtig

Die Mietnebenkostenabrechnung ist meist teuer.
Die Mietnebenkostenabrechnung ist meist teuer.
Das Wohnen in Deutschland wird immer teurer. Wenn es nur nach der Nettokaltmiete gehen würde, wäre die Welt ja noch in Ordnung, doch den schlimmsten Brocken stellen die Mietnebenkosten dar. Spätestens am Anfang eines jeden neuen Jahres stehen die zahlreichen Mieter vor der Frage, ob sie durch die Mietnebenkostenabrechnung eine Rückzahlung erhalten oder eine satte Nachforderung.

Eine Mietnebenkostenabrechnung kann alles sein

  • Alle Jahre wieder werden sehr viele Mieter wieder nervös. Der Grund für diese Nervosität ist die zu erwartende Mietnebenkostenabrechnung, bei der jeder Mieter nie genau weiß, wie diese ausfallen wird. Gibt es eine Gutschrift oder eine fette Nachforderung, das ist immer die bange Frage jedes einzelnen Mieters.
  • Da die Zahl der älteren Bürger immer mehr zunimmt und günstige Wohnungen immer seltener zu haben sind, reicht oftmals die eigene oder Witwenrente nicht aus. Zudem fällt beim Wohngeld der Heizkostenzuschuss ab dem 01.01.2011 weg, sodass noch tiefer in die eigene Tasche gegriffen werden muss. Wenn dann noch zusätzlich die Versicherungen Müllgebühren und die Wasserkosten auch noch steigen, kann man fast immer damit rechnen, dass es vom Vermieter wieder eine satte Nachforderung geben wird.

Die Mietnebenkostenabrechnung nicht einfach bezahlen

  • Viele Leute haben allein schon beim bloßen Anblick des Briefes einen leichten Angstschweiß, denn sie fragen sich nicht zu Unrecht, wie sie diese hohe Nachforderung überhaupt noch bezahlen können. Die Renten machen fast immer eine Nullrunde, die Preise steigen zwar leicht, aber ständig, und die Energiequellen Gas und Strom werden ebenfalls teurer.
  • Aber auch der Mieter hat Rechte, denn er muss die Mietnebenkostenabrechnung nicht anstandslos hinnehmen, sondern kann alle verschiedenen Posten genau nachprüfen. Die einzigen Posten, welche nicht anfechtbar sind, sind die verschiedenen Versicherungen für das Haus. Die Verwaltergebühren dürfen nicht dem Mieter angelastet werden, sondern sind vom Vermieter zu begleichen.

Fast jede Mietnebenkostenabrechnung ist nicht richtig

  • So lautet die einhellige Meinung des Deutschen Mieterbundes, welcher in jedem Jahr zahlreiche Mietnebenkosten zu überprüfen und richtigzustellen hat. So werden allein bei den Kosten für den Hausmeister so manche horrende Summen verlangt, welche niemals richtig sein können. Laut Gesetz dürfen die Kosten für einen Hausmeister nur mit 0,25 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat berechnet werden, und auch eine ungelernte Putzfrau darf nur mit 15,00 Euro pro Stunde abgerechnet werden.
  • Wer sich seiner Sache nicht sicher ist, ob seine Mietnebenkostenabrechnung richtig oder maßlos überzogen ist, sollte sich von amtlicher Seite oder über den Mieterschutzbund Rat holen, bevor er auch nur einen Cent bezahlt.
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