Alle Kategorien
Suche

Mietrecht: Kellernutzung - wissenswerte Informationen für Mieter

Kellernutzung setzt Vereinbarung voraus.
Kellernutzung setzt Vereinbarung voraus.
Eine ordentliche Wohnung sollte einen Keller haben. Der ist immer zu gebrauchen. Ob die Kellernutzung erlaubt ist, beurteilt das Mietrecht danach, was Sie im Mietvertrag vereinbart haben.

Die Kellernutzung ist nach dem Mietrecht Gegenstand der Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter. Lesen Sie dazu Ihren Mietvertrag!

Das Mietrecht setzt eine Nutzungsvereinbarung voraus

  • Nur wenn Sie im Mietvertrag die Nutzung des Kellers vereinbart haben, kommt eine Nutzung infrage. Regelmäßig werden Ihnen ein bestimmter Kellerraum oder mehrere Kellerräume zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen.
  • Kellerräume, die im Gemeinschaftseigentum stehen, dürfen von allen Mietern gemeinschaftlich genutzt werden. Meist sind dies Waschküchen, Trockenräume oder Fahrradkeller.
  • Kellerräume zählen nicht zur Wohnfläche der Wohnung, da sie keine Wohnqualität haben. Sie zählen zur Nutzfläche.
  • Ist Ihnen ein Kellerraum zur Nutzung zugewiesen, sollte dieser ein umgrenzter Raum sein, sodass Sie abschließen und den Zutritt anderer Mieter oder des Vermieters verhindern können.

Die Kellernutzung ist mit Verantwortung verbunden

  • Ein ausreichend abgesicherter Keller ist Voraussetzung, dass eingelagerte Gegenstände in Ihre Hausratversicherung einbezogen werden.
  • Vorsorglich können Sie ein Schild anbringen, dass Ihren Namen trägt sowie den Hinweis, dass bei unbefugtem Öffnen oder Betreten Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung oder gar Diebstahl erfolgt.
  • Achten Sie auch auf eine hinreichende Diebstahlsicherung gegen äußere Eindringlinge. Diebe dringen gern an schlecht einsehbaren Kellertüren ein. Hilfreich ist ein Querriegelschloss. Kellerfenster sollten vergittert und Kellerschächte mit stabilen und engmaschigen Gitterrosten gesichert sein.
  • Nach dem Mietrecht ist die Kellernutzung nur im Rahmen üblicher Gepflogenheiten erlaubt. Sie dürfen dort beispielsweise keine Waffen oder explosive Stoffe lagern, keine Tierzucht betreiben und ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters keine baulichen Veränderungen vornehmen.
  • Sorgen Sie für eine hinreichende Belüftung des Kellers. Nur so vermeiden Sie Schimmelbildung und Modergeruch an eingelagerten Gegenständen.
  • Überprüfen Sie die Situation im Keller regelmäßig und schauen immer wieder mal nach dem Rechten.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: