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Mietrecht: Teppichboden erneuern - das sollten Mieter beachten

Teppichböden erhöhen die Wohnqualität.
Teppichböden erhöhen die Wohnqualität.
Hat der Vermieter seine Mietwohnung mit einem Teppich ausgestattet, müssen Sie als Mieter laut Mietrecht den Teppichboden nur dann erneuern, wenn Sie ihn über die normale Abnutzung hinaus in außergewöhnlichem Maße beansprucht oder beschädigt haben.

Haben Sie eine Wohnung angemietet, in der der Vermieter bereits einen Teppich verlegt hat, haben Sie den Teppich quasi mitgemietet. Mietwohnung und Teppich bilden eine Einheit.

Teppichboden ist Mietsache

  • Soweit Sie den Teppichboden so nutzen, wie man es von einem verständigen Menschen erwarten darf, ist die Abnutzung und der dadurch bedingte normale Verschleiß des Teppichbodens durch Ihre Mietzahlung abgegolten.
  • Bei einem Teppich geht die Rechtsprechung beim Mietrecht davon aus, dass er eine Lebensdauer von zehn Jahren hat. Wenn der Teppich danach verschlissen ist, sind Sie als Mieter nicht verpflichtet, nach dem Mietrecht den Teppichboden zu erneuern. Vielmehr muss der Vermieter den Teppichboden durch einen neuen Teppichboden ersetzen und damit seiner vertraglichen Verpflichtung zur Verfügungsstellung eines optisch ansehnlichen und für Sie als Mieter nutzbaren Teppichs nachkommen.
  • Auch gehört der Ersatz eines abgenutzten Teppichbodens nicht zu den Schönheitsreparaturen, die Ihnen der Vermieter auferlegen kann. 

Mietrecht setzt Grenzen für vertragsgemäßen Gebrauch

  • Bei der Beurteilung, ob der Teppichboden im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs verschlissen ist, ist auch zu berücksichtigen, dass der Vermieter im Mietvertrag die Haltung eines Hundes oder einer Katze erlaubt hat. Weist der Teppichboden dann Kratzspuren auf, bewegen Sie sich immer noch im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs des Teppichbodens.
  • Der Vermieter wird Ihnen aber berechtigterweise eine übermäßige Nutzung und Beschädigung des Teppichbodens vorwerfen können, wenn sich auf dem Teppichboden Rotweinflecken, Flecken von Hundeurin oder Zigarettenbrandlöcher befinden. In diesem Fall sind Sie schadensersatzpflichtig. 

Alter Teppich für neuen Teppich beim Erneuern

  • Wenn Sie dann den Teppichboden erneuern und einen neuen Teppich verlegen, muss sich der Vermieter unter dem Gesichtspunkt "alt für neu" einen Teil des Sachwertes anrechnen lassen.
  • Wenn der Vermieter Ihnen die Sachbeschädigung des Teppichbodens vorwirft, ist er dafür beweispflichtig. Im Regelfall wird der Sachverhalt durch ein Sachverständigengutachten festgestellt, das das Amtsgericht im Streitfall beauftragt. Sie sollten in diesem Fall selbst Fotos von dem Teppichboden machen und Zeugen hinzuziehen.
  • Im Übrigen sind Sie zur regelmäßigen Reinigung des Teppichbodens verpflichtet, Sie müssen ihn regelmäßig mit einem Staubsauger reinigen.
  • Wenn Ihr Teppichboden in die Jahre gekommen ist, sollten Sie Ihren Vermieter auf diesen Umstand ansprechen. Sie dürfen den Teppichboden nicht ohne Weiteres erneuern, da er im Eigentum des Vermieters steht. Der Vermieter muss einen neuen Teppich verlegen.
  • Möchten Sie den Teppichboden vor Ablauf seiner Lebenszeit erneuern, sprechen Sie den Vermieter an und bieten Sie gegebenenfalls an, sich an den Kosten zu beteiligen.
  • Haben Sie in der Wohnung einen eigenen Teppichboden verlegt, sprechen Sie vor Ihrem Auszug den Vermieter an, ob Sie den Teppichboden wirklich entfernen müssen oder besser liegen lassen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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