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Mietvertrag über mindestens 1 Jahr - Wissenswertes für Mieter zu Zeitmietverträgen

Zeitmietverträge können Tücken haben.
Zeitmietverträge können Tücken haben.
Als Mieter sollten Sie es sich genau überleben, ob Sie sich auf einen Zeitmietvertrag einlassen, der beispielsweise eine Mietzeit von mindestens einem Jahr vorsieht. Denn egal, ob 1 oder 12 Jahre, an die Mietzeit sind Sie bei einem Zeitmietvertrag zunächst einmal gebunden.

Als Mieter werden Sie in der Regel einen Standardmietvertrag unterschreiben, der eine dreimonatige Kündigungsfrist vorsieht. Doch manchen Vermietern ist es lieber, wenn nicht ständig Fluktuation herrscht und sie sichergehen können, dass ein neuer Mieter mindestens 1 oder 2 Jahre im Haus wohnt.

Bedingungen für einen Zeitmietvertrag über mindestens 1 Jahr

  • Generell muss ein Vermieter einen Grund haben, wenn er mit Ihnen einen Mietvertrag über einen bestimmten Zeitraum abschließen will. Dies ergibt sich aus § 575 BGB. Diese Regelung enthält bestimmte Gründe, bei denen der Abschluss eines Zeitmietvertrages zulässig ist.
  • Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Vermieter schon bei Abschluss des Mietvertrages weiß, dass er die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit u. a. für sich selbst oder Familienangehörige nutzen will. Ohne diese Regelung würde kaum jemand eine Wohnung vermieten, wenn er weiß, dass er sie 1 Jahr später selbst benötigt, sich dann jedoch mit einem Mieter konfrontiert sehen könnte, der nicht so einfach ausziehen will.
  • Den Grund für die Befristung muss der Vermieter seinem Mieter darüber hinaus schon bei Vertragsschluss mitteilen.
  • Unterlässt er dies oder gibt es keinen Grund für eine Befristung, der in § 575 Abs. 1 BGB genannt ist, gilt das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.

Nachteiliges für Mieter

  • Wenn Sie als Mieter einen Zeitmietvertrag abschließen, in dem die Mietzeit genau bestimmt ist, können Sie nicht einfach vor Ablauf der Mietzeit kündigen.
  • Denn ein auf bestimmte Zeit - etwa mindestens 1 Jahr - geschlossenes Mietverhältnis endet in der Regel erst mit dem Ablauf dieser Zeit. Eine Ausnahme davon gibt es nur im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung.      
  • Ein Grund für eine solche außerordentliche Kündigung könnte zum Beispiel dann gegeben sein, wenn Sie die Wohnung aus Gründen, die nicht in Ihrer Person liegen, überhaupt nicht nutzen können.
  • Bei einem Zeitmietvertrag müssen Sie zudem im Blick haben, dass Sie sich rechtzeitig nach einer neuen Wohnung umsehen sollten.

Bevor Sie als Mieter einen Zeitmietvertrag unterschreiben, sollten Sie genau abwägen, ob die damit einhergehenden Regelungen für Sie nicht zu nachteilig sind.

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