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Mietzuschuss für Auszubildende beantragen - so geht's

Mit Mietzuschuss die eigenen vier Wände finanzieren.
Mit Mietzuschuss die eigenen vier Wände finanzieren.
Auszubildende, die Berufsbildungshilfe (BAB) erhalten, können seit Neuestem Mietzuschuss bzw. Mietbeihilfe beantragen. Diese Leistung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
  • Auszubildende sowie Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen zur Berufsvorbereitung haben einen Anspruch auf Berufsbildungshilfe (BAB).
  • Wenn Ihnen BAB zusteht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietzuschuss beim Arbeitsamt beantragen.
  • Seit Kurzem können Sie auch dann eine staatliche Beihilfe zur Miete erhalten, Ihr BAB Antrag abgelehnt wurde, da Ihre Eltern zu viel verdienen.

Voraussetzung für den Mietzuschuss für Auszubildende

Um als Auszubildende Mietzuschuss vom zuständigen Arbeitsamt für Ihre Region zu erhalten, müssen Sie zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihr BAB-Antrag wurde zurückgewiesen, etwa weil Ihre Eltern ein zu hohes Einkommen haben.
  • Sie das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben
  • Sie nicht bei Ihren Eltern oder einem Eleternteil wohnen.
  • Die Wohnung in ihrer Größe und ihrem Mietpreis als angemessen angesehen wird. Was die Angemessenheit von Wohnungen angeht, gibt es regionale Differenzen. Gilt die Wohnung innerhalb Ihrer Region nicht als angemessen, übernimmt das Arbeitsamt den Mietzuschuss in einer Höhe bis hin zur Angemessenheit. Den Rest der Mietkosten müssen Sie selbst tragen.  

Mietzuschuss für Auszubildende, die bei den Eltern wohnen?

  • Falls Sie also noch bei Ihren Eltern wohnen, während Sie den Mietzuschuss beantragen, brauchen Sie unbedingt die Auszugserlaubnis. Ansonsten wird der Antrag nicht weiter bearbeitet und der Anspruch erlischt.
  • Wenn Sie zwar noch bei den Eltern wohnen, aber bereits eine schriftliche Erlaubnis zum Auszug beantragt und bereits erhalten haben, können Sie problemfrei Mietzuschuss für Auszubildende beantragen.
  • Die Erlaubnis zum Auszug steht Ihnen zu, sobald Sie aus schwierigen sozialen Verhältnissen kommen und ein weiterer Aufenthalt im Elternhaus nicht zumutbar ist; oder wenn Ihre Ausbildungsstelle von dem Wohnort der Eltern schwer erreichbar ist.

Was tun, wenn kein Anspruch auf Mietzuschuss besteht?

Wenn die oben genannten Kriterien nicht auf Sie zutreffen und Sie deshalb keinen Mietzuschuss erhalten, sollten Sie nicht verzweifeln. Es gibt noch andere Möglichkeiten, die Wohnung oder das WG-Zimmer während der Ausbildung zu finanzieren:

  • Schüler, Studierende sowie Auszubildende die kein  BAföG und kein BAB erhalten – sich also selbst finanzieren – aber neben der Ausbildung oder dem Studium  nur ein geringes Einkommen erwirtschaften, haben einen Anspruch auf Wohngeld.
  • Der Antrag ist beim regionalen Wohnungsamt zu stellen. Dort wird anhand Ihres gesamten Einkommens (Zuwendungen von den Eltern, Erbschaft, Verdienst aus selbstständiger Tätigkeit oder Nebenjobs usw.) geprüft, ob Ihnen Wohngeld zusteht und in welcher Höhe
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