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Mindestalter um eine Zeitung austragen zu dürfen - so können Sie als Schüler Geld verdienen

Auch Kinder dürfen Zeitungen austragen.
Auch Kinder dürfen Zeitungen austragen. © Christian Pohl / Pixelio
Sie haben als Schüler die Möglichkeit, durch das Austragen von Zeitungen etwas Taschengeld zu verdienen. Dabei müssen Sie aber ein Mindestalter erreicht haben und einiges beachten.

Mindestalter für Kinderarbeit in Deutschland

Kinderarbeit ist in Deutschland generell verboten, es gibt aber einige Ausnahmen. Diese sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt. Aus diesem Grund dürfen Sie zum Beispiel Zeitungen austragen.

  • Das Mindestalter beträgt 13 Jahre. Wenn Sie jünger sind, dürfen Sie keine Arbeiten ausführen. Ausnahmen sind kleinere Arbeiten im Haushalt der Eltern wie Mülleimer leeren oder Wäsche einräumen oder Ähnliches.
  • Wenn Sie das Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben und noch keine 15 Jahre sind, unterliegen Sie noch der vollen Schulpflicht. Sie dürfen aber Zeitungen austragen, Hunde ausführen und solche leichten Tätigkeiten ausüben.
  • Sehr wichtig ist besonders bei Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, dass diese nur in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr ausgeübt werden dürfen. Also ein Austragen der Tageszeitung vor der Schule ist nicht erlaubt.
  • Auch dürfen Sie nicht während der Schulzeit die Tätigkeit ausüben. In der Regel bleiben dann meistens nur zwei Stunden am Nachmittag, in denen Sie legal arbeiten dürfen, und der Samstag.
  • Grundsätzlich dürfen Sie nicht mehr als zwei Stunden am Tag arbeiten.
  • Wenn Sie das Mindestalter von 15 Jahren erreicht haben, kommt es darauf an, ob Sie noch voll schulpflichtig sind oder zum Beispiel eine Lehre machen. Im Rahmen der Lehre dürfen Sie natürlich acht Stunden arbeiten.

Sofern Sie Schüler sind, gelten dieselben Regeln wie für die jüngeren Jugendlichen, aber Sie dürfen in den Ferien Vollzeit arbeiten.

Andere Jobs als Zeitungen austragen

Sofern Sie das Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben, dürfen Sie einige Tätigkeiten ausüben, Sie müssen sich nicht auf das Austragen von Zeitungen beschränken:

  1. Sie dürfen auch in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten helfen, also Haus- und Gartenarbeiten übernehmen, zum Beispiel Putzen oder den Rasen mähen.
  2. Auch Botengänge, einfache Montagearbeiten, Babysitting und Nachhilfeunterricht sind Ihnen im Rahmen der Arbeitszeiten von 8 bis 18 Uhr erlaubt, sofern Sie das Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben. 
  3. Es gibt aber eine ganze Reihe von Arbeiten, die Ihnen nicht erlaubt sind - wie zum Beispiel als Bedienung zu arbeiten. Alle Tätigkeiten, die eine besondere Unfallgefahr beinhalten, Ihre Leistungsfähigkeit übersteigen oder Sie gefährlichen Stoffen oder Strahlungen aussetzen, sind nicht für Sie erlaubt, bevor Sie das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.

Alle Angaben: Stand November 2011

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