Alle Kategorien
Suche

Mindestbausparsumme in Bausparkassenentscheidung einbeziehen

Bausparverträge sind eine solide Geldanlage.
Bausparverträge sind eine solide Geldanlage.
Die Überlegung, einen Bausparvertrag abzuschließen, geht mit dem Zweck dafür einher. Die Bausparsumme sollte sich an dem Sparziel orientieren. Institutsabhängig unterscheiden sich dabei die Mindestbausparsummen.

Mindestbausparsumme ist nicht einheitlich

Bei der Bausparsumme handelt es sich um den Betrag, der Ihnen am Ende der vereinbarten Spardauer zur Verfügung steht. Dabei handelt es sich nicht nur um Ihre geleisteten Sparbeiträge.

  • Bei der Festlegung der Mindestbausparsumme gibt es keine einheitliche Grundlage. Die Bausparsumme setzt sich aus Ihrer Sparleistung und dem daraus abgeleiteten Darlehen zusammen. Je nach Tarif und Bausparkasse kann der Darlehensanteil 50 Prozent oder 60 Prozent betragen. 
  • Möchten Sie einen Bausparvertrag nur, um vom Staat die Bausparprämie zu erhalten, empfiehlt sich ein Vertrag mit möglichst geringem Darlehensanteil. Bei einer Einzahldauer von sechs Jahren und 512 Euro Sparbeitrag pro Jahr ergibt sich eine Sparleistung von 3072 Euro. Idealerweise beträgt die Bausparsumme dann nur 5.000 Euro. Ihr Hauptaugenmerk sollte dem Guthabenzins gelten.
  • Damit erfüllen Sie auch die Voraussetzungen der meisten Bausparkassen, die eine Mindestbausparsumme von 5.000 verlangen. Es gibt auch Anbieter, die eine Mindestsumme von 3.000 voraussetzen.

Vereinbartes Bauspar-Vertragsvolumen bestimmt die Kosten

  • An der  Bausparsumme orientieren sich die Kosten. Entscheiden Sie sich für die Mindestbausparsumme, stellen Sie auch die geringste Abschlussgebühr sicher. Die Abschlussgebühr beträgt zwischen 1 Prozent und 1,6 Prozent der Bausparsumme und zahlt die Provision für den Außendienst.
  • Zusätzlich zur Abschlussgebühr wird Ihnen auch Kontoführungsgebühr in Rechnung gestellt. Diese ist aber volumenunabhängig. Die Entscheidung für die Mindestbausparsumme hat keinen Einfluss darauf. 
  • Bei der Entscheidung, einen reinen Sparvertrag zu führen, und kein Darlehen in Anspruch zu nehmen, können Sie die Abschlussgebühr zweitrangig sehen. Diese wird inzwischen von den Bausparkassen bei Darlehensverzicht zurückerstattet. 

Planen Sie ein Bauspardarlehen, ist die Mindestbausparsumme zweitrangig. In diesem Fall sind die Zinsgestaltung und Gebühren relevant.

Teilen: