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"Mini-GmbH" gründen - das gibt es zu beachten

Mini-GmbH als Sprungbrett nutzen.
Mini-GmbH als Sprungbrett nutzen.
Die Mini-GmbH ist die deutsche Alternative zur englischen Limited und heißt richtigerweise Unternehmergesellschaft. Sie bietet Existenzgründern die Plattform für einen einfachen Start. Wenn Sie eine solche Gesellschaft gründen, müssen Sie auch die Risiken kennen und zielführend agieren.

Seit 2008 gibt es die Unternehmergesellschaft (UG), die im Verhältnis zur herkömmlichen GmbH gerne als Mini-GmbH bezeichnet wird. Kritiker befürchteten, die Unternehmergesellschaft fördere "die Leichtfertigkeit im Umgang mit unternehmerischen Entscheidungen". Da diese Kritik angesichts der Gründungsmodalitäten der Mini-GmbH nicht unberechtigt ist, sollten Sie wissen, wie eine solche Mini-GmbH zu handhaben ist.

Zum Stammkapital einer Mini-GmbH genügt 1 €

  • Sie können die Mini-GmbH mit einem Stammkapital von mindestens einem Euro (GmbH: 25.000 €) gründen. Aber: Viele Musterverträge sehen vor, dass die Gesellschaft die Gründungskosten trägt. Da diese regelmäßig etwa 200 € betragen, sind viele UGs bereits mit der Gründung überschuldet.
  • Sie sollten daher ein Stammkapital mindestens in Höhe der Gründungskosten beurkunden. Nur so vermeiden Sie einen späteren Vorwurf, dass Sie bereits bei der Gründung insolvenzreif waren.

Gründen Sie mit einem Mustergesellschaftsvertrag

  • Bei der Gründung können Sie auf einen standardisierten Mustergesellschaftsvertrag zurückgreifen, der wahlweise für einen oder mehrere Gesellschafter von den Notaren bereitgehalten wird. Er umfasst drei Seiten und dient als Gesellschaftervertrag, Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers in einem. Das Standardmuster garantiert Kostenersparnis und schnelle Registereintragung.
  • Beachten Sie, dass Sie ein Viertel des Jahresgewinns als Rücklage in der Mini-GmbH einbehalten müssen. So wächst Ihre Mini-GmbH im Lauf der Zeit zu einer Voll-GmbH heran. Beträgt die Rücklage 25.000 €, kann die Mini-GmbH zur GmbH umgewandelt werden.
  • Die Gründung mit Sacheinlagen ist ausgeschlossen. Ihre Mini-GmbH kann nur mit Bargeld errichtet werden.
  • Als Kapitalgesellschaft ist die Mini-GmbH zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss Bilanzen erstellen. Gewinnausschüttungen an Gesellschafter unterliegen der Abgeltungssteuer oder dem Teileinkünfteverfahren. Sie müssen sich also in diesen Fällen steuerlich unabdingbar beraten lassen.

Eine UG gilt als nicht kreditwürdig

  • Sie müssen wissen, dass Kreditinstitute auf Mini-GmbHs sehr skeptisch reagieren und angesichts des meist geringen Stammkapitals deren Kreditwirklichkeit bezweifeln. Soweit Sie keine persönlichen Sicherheiten stellen können, ist Ihre Mini-GmbH nicht kreditfähig.
  • Aufgrund des geringen Stammkapitals sind Mini-GmbHs insolvenzanfällig. Ihre Insolvenzquote liegt bis fünfmal höher als bei der GmbH. Ist Ihre Mini-GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, müssen Sie als Geschäftsführer binnen drei Wochen Insolvenz anmelden und machen sich strafbar, wenn Sie diese Frist verschleppen.

Haben Sie immer Ihre Perspektive im Auge

  • Wenn Sie eine Mini-GmbH gründen, müssen Sie also wissen, dass eine solche Gesellschaft nur für die Existenzgründungsphase praktikabel ist und an die Geschäftsführung hohe Anforderungen stellt. In der Perspektive müssen Sie immer die Entwicklung zur GmbH im Auge haben.
  • Überlegen Sie, ob Sie daher nicht als Einzelunternehmer besser fahren. Sie sind zwar persönlich in der Haftung, haften aber auch als Geschäftsführer einer Mini-GmbH in vielen Fällen dann, wenn Sie sich persönliches Fehlverhalten vorhalten lassen müssen. Und Vorwürfe dieser Art sind in der Praxis an der Tagesordnung. Als Einzelunternehmer sind Sie beispielsweise nicht insolvenzantragspflichtig und vermeiden, dass Sie wie viele GmbH-Geschäftsführer von der Justizbürokratie kriminalisiert werden.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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