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Minimum-Rente - eine Erklärung

Rente der Mini-Jobber kaum mehr als Kleingeld.
Rente der Mini-Jobber kaum mehr als Kleingeld.
In der Bundesrepublik Deutschland sieht das Rentenrecht keine allgemeinen Mindestrenten vor. Grundlage für die Höhe einer Rentenauszahlung bildet vor allem der bis Renteneintritt gezahlte Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung. Bezieher niedriger Renten oder wer keinerlei Rentenansprüche geltend machen kann, wendet sich an Grundsicherung/Sozialamt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden finanzielle Hilfen gewährt, die ein Minimum an Lebensstandard gewährleisten.

Versicherte bei der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben Ansprüche auf Rentenleistungen aufgrund ihres individuellen Versicherungsverlaufes. In erster Linie werden für die Feststellung der Höhe der Ansprüche mit Beiträgen belegte Einkünfte und die Dauer der Erwerbstätigkeit berücksichtigt.

Minimum zum Leben im Alter durch Grundsicherung

  • Mittlerweile ist es ein offenes Geheimnis, dass die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung für viele Vollzeitbeschäftigte (monatliches Einkommen von etwa 2.500 Euro) in Zukunft in einer Höhe ausfallen, die der Grundsicherung entspricht. 
  • Wer in einem Mini-Job oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, erhält nur eine Mini-Rente, die keinesfalls das Minimum zum Leben sichern wird. Wer ein Jahr lang als Minijobber tätig ist, erwirbt Ansprüche auf eine monatliche Rente in Höhe von rund 3 Euro.
  • Selbst wenn er auf dieser Grundlage 45 Versicherungsjahre erreichen sollte, liegt sein Altersgeld unter 140 Euro. Im Jahr 2011 sind es immerhin mehr als 7,4 Millionen Menschen, die einem Mini-Job nachgehen. Etwa zwei Drittel haben keine weitere Beschäftigung.
  • Damit werden sie in den meisten Fällen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sein. Diese liegen zumindest bei der Übernahme von Wohnkosten über den Sozialhilfesätzen. 

Rente - Mindestrentenniveau sinkt bis 2030 auf 43 Prozent

Im Jahr 1957 wurde die dynamische gesetzlichen Rente eingeführt. Besonders seit den 1970er Jahren sinkt das Standardrentenniveau „Netto vor Steuern“ kontinuierlich. Das Nettoniveau vor Steuern lag 2002 bei 52,9 Prozent, im Januar 2009 bei 50,2 Prozent. 

  • Aufgrund mehrerer Rentenreformen (Altersvermögensergänzungsgesetz 2001 und RV-Nachhaltigkeitsgesetz 2004) werden Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 um etwa 20 Prozent sinken. 
  • Das Minimum des Rentenniveaus netto vor Steuern wird sich 2020 bei 46 Prozent bewegen, 2030 bei 43 Prozent. Mindestrenten gibt es zwar nicht, jedoch ist das jährliche Mindestrentenniveau bekannt. 

Die Rentenversicherer stellen jedem Versicherten über 27 Jahre einmal pro Jahr einen Versicherungsverlauf zur Verfügung, der auch die zu erwartende Rentenhöhe beinhaltet.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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