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Minusstunden wegen Arbeitsmangel? - Hilfreiches

 Arbeitsmangel ist Unternehmerrisiko.
Arbeitsmangel ist Unternehmerrisiko.
Es heißt zwar "ohne Arbeit, kein Lohn" - dies bedeutet aber nicht, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber wegen Arbeitsmangel Minusstunden aufbürden kann. Als Unternehmer trägt er das unternehmerische Risiko, sofern er nicht die vom Gesetz vorgegebenen Wege beschreitet.

Vertrag ist Vertrag. Somit ist auch Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag. Und Verträge sind verbindlich. Daran ändert zunächst auch Arbeitsmangel nichts. Sie brauchen keine Minusstunden zu verbuchen, jedenfalls nicht, ohne dass sich der Arbeitgeber auf eine rechtliche Grundlage berufen kann.

Arbeitsmangel ist unternehmerisches Risiko

  • Voraussetzung ist, dass Sie angestellt sind und Ihr Arbeitgeber damit das unternehmerische Risiko trägt, über genügend Aufträge und Arbeit zu verfügen.
  • Werden Sie hingegen als freier Mitarbeiter beschäftigt, sind die Verträge regelmäßig so gestaltet, dass Sie nur bezahlt werden, wenn Aufträge vorhanden sind.

Verrechnung von Minusstunden bedarf einer Rechtsgrundlage

  • Möchte der Arbeitgeber bei Arbeitsmangel Minusstunden anrechnen, ist dies nur möglich, wenn diesbezüglich Vereinbarungen bestehen. Beispielsweise kann ein Arbeitszeitkonto vereinbart sein. Dürfen Sie alleine darüber bestimmen, ob Sie weniger arbeiten, als die wöchentliche Arbeitszeit vorsieht, darf der Arbeitgeber einen negativen Kontostand wie einen Vergütungsvorschuss behandeln (BAG 5 A ZR 334/99).
  • Lesen Sie also Ihren Arbeitsvertrag. Auch besteht möglicherweise ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, in der derartige Fälle geregelt sind. Auf jeden Fall ist es so, dass der Arbeitgeber bei Arbeitsmangel nicht ohne Weiteres einseitig nach eigenem Ermessen Minusstunden anordnen kann. Dazu bedarf es immer irgendeiner rechtlichen Grundlage.

Kalkulieren Sie mit Kurzarbeit und Insolvenz

  • Ansonsten hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Kurzarbeit zu beantragen. Wird kurzgearbeitet, erhalten Sie lediglich noch den Teil Ihrer Vergütung, der Ihren geleisteten Arbeitsstunden entspricht. Zusätzlich erhalten Sie Kurzarbeitergeld.
  • Im ungünstigsten Fall müssen Sie mit einer betriebsbedingten Kündigung oder in Extremfällen mit der Insolvenz des Arbeitgebers rechnen.
  • Um derartige Szenarien auszuschließen, sollten Sie in einer entsprechenden Situation zu Zugeständnissen bereit sein. So erhalten Sie wenigstens Ihren Arbeitsplatz und können mit der Hoffnung leben, dass Ihre Arbeitszeit bei einer verbesserten Auftragslage wieder ansteigt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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