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Mit Sammelschein Holz direkt beim Förster kaufen - so geht's

Dieses Holz dürfen Sie nicht sammeln.
Dieses Holz dürfen Sie nicht sammeln. © Kurt_Michel / Pixelio
Wenn Sie Ihr Ihre Heizkosten durch selbst gesammeltes Holz senken wollen, brauchen Sie einen Sammelschein. Für "Holzfrevel" werden Sie heute nicht mehr geköpft, aber es kann dann doch recht teuer werden, wenn Sie ohne Sammelschein Holz beschaffen.

So bekommen Sie den Sammelschein

Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung für den Sammelschein, aber es ist fast überall ähnlich, wie Sie diesen bekommen können:

  • Sie müssen daran denken, dass Sie den Sammelschein rechtzeitig beantragen. In manchen Forstämtern wird nur eine begrenzte Zahl ausgegeben. Manchmal ist dieser nur einen Monat gültig - oft aber auch für ein Jahr. Also kümmern Sie sich rechtzeitig darum. Das Sammelholz sollte 2 Jahre lagern, bevor Sie es nutzen können.
  • Wenn Sie nicht wissen, welcher Förster für das Gebiet zuständig ist, fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung einer Gemeinde in der Nähe des Waldes, in dem Sie Holz sammeln möchten. Dort erfahren Sie mit Sicherheit, wer der Förster ist.
  • Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Förster auf und beantragen Sie einen Sammelschein. Das geht meistens sogar mündlich. Die Kosten sind verschieden - je nach Gemeinde. Fragen Sie auch, ob Sie Helfer mitnehmen dürfen oder ob es einen Sammelschein für Familien gibt, wenn jeder einen eigenen Schein braucht.

Es ist also eher leicht und unbürokratisch, einen Sammelschein für Holz zu bekommen. Aber Sie sollten genau klären, was Sie mit dem Schein dürfen, der übrigens beim Sammeln immer mitgeführt werden muss und nicht übertragbar ist.

Holz sammeln im Wald

  • Eines dürfen Sie mit dem Sammelschein nie: einen Baum fällen. Egal, ob mit Axt oder Säge, Sie dürfen nicht zum Holzfäller werden.
  • Auch ist es natürlich immer so, dass Sie nur herrenloses Holz sammeln dürfen. Holz, das erkennbar zur Abfuhr gelagert wird, dürfen Sie auch mit dem Sammelschein nicht mitnehmen.
  • In der Regel dürfen Sie über all in dem Wald sammeln, für den die Erlaubnis gilt, aber nicht in besonders geschützten Gebieten oder Schonungen vordringen. Auch ist die Zeit begrenzt, Sie dürfen nur von Sonnenaufgang bis Untergang sammeln. In der Brunstzeit und wenn Jungtiere im Wald sind, kann es noch Sonderregelungen geben. Auch das sollten Sie erfragen.
  • Eine Handsäge oder eine Axt dürfen Sie nutzen, um größeres Holz zu zerkleinern. Eine Motorsäge ist Ihnen grundsätzlich nur erlaubt, wenn Sie einen Führerschein dafür haben. Fragen Sie lieber nach, ob Sie diese benutzen dürfen. Aus Gründen des Lärmschutzes ist das nicht immer erlaubt.
  • Bezüglich des Abtransportes des Holzes kann es zusätzliche Probleme geben. Ob Sie mit dem Auto in den Wald fahren dürfen oder Waldwirtschaftswege nutzen können, müssen Sie vorher erfragen. Es kann durchaus sein, dass Sie das Holz zum Auto tragen müssen, auch wenn es nur einen weit entfernten Parkplatz gibt.

Auf jeden Fall müssen Sie am besten vor dem Antrag für den Sammelschein klären, welches Holz Sie mitnehmen dürfen. Es gibt manchmal Regeln, dass Sie nur Holz bis Knüppeldicke oder Armdicke einsammeln dürfen.

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