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Mündliche Zusage - Rechtsgrundlagen

Handschlag ist Vertrauenssache.
Handschlag ist Vertrauenssache.
Wer schreibt, bleibt. Der Grundsatz stimmt so nicht ganz. Auch eine mündliche Zusage ist verpflichtend, vorausgesetzt, sie ist beweisbar. Wer Risiken vermeiden möchte, sollte wissen, wie die Gerichte Fälle dieser Art beurteilen.

Unter Ehrenmännern genügt der Handschlag. Ein Mann, ein Wort. In unserer Gesellschaft scheinen diese Grundsätze kaum mehr Bedeutung zu haben. Allzu oft wird nach dem Motto verfahren: "Was schert mich mein Geschwätz von gestern!".

Auch mündliche Verträge sind verpflichtend

Es ist ein verbreiteter Irrtum, zu glauben, dass nur das, was schriftlich vereinbart ist, rechtlich verbindlich sei. Verträge können nämlich ohne Weiteres auch mündlich verhandelt und abgeschlossen werden. Sie sind dann in gleicher Weise verbindlich, als wenn sie schriftlich abgeschlossen worden wären.

  • Wenn Sie im Laden einen Sack Kartoffeln kaufen, schließen Sie einen mündlichen Vertrag. Ihre mündliche Zusage gegenüber dem Verkäufer, die Kartoffeln kaufen zu wollen, wird spätestens in dem Augenblick verbindlich, in dem Sie die Ware bezahlen. Allein auf Ihre Zusage hin wird der Verkäufer bereit sein, die Ware nur noch Ihnen zu verkaufen und andere Interessenten abzuweisen.
  • Aber bereits Ihre mündliche Zusage, etwas Bestimmtes tun oder unterlassen zu wollen, genügt, um Ihrem Vertragspartner eine Grundlage zu geben, Ihre Zusage notfalls einzuklagen. Beispiel: Sie lassen sich in der Kleidenboutique ein Kleid zurücklegen und sagen zu, dass Sie es am nächsten Tagen abholen und bezahlen werden.

Bloße Zusagen müssen beweisbar sein

  • Lediglich in bestimmten Rechtsbereichen, beispielsweise  wenn es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht, ist eine mündliche Zusage  bis zu dem Augenblick rechtlich unverbindlich, in dem sie notariell beurkundet wird. Erst mit dem notariellen Kaufvertrag wird die Zusage verpflichtend. In diesen Fällen schreibt das Gesetz nicht nur die Schriftform, sondern sogar die notarielle Beurkundung vor.
  • Das Problem bei mündlichen Zusagen besteht darin, dass sie im Streitfall schlecht beweisbar sind. Nur Urkunden bieten sicheren Beweis. Mündliche Zusagen können nur bewiesen werden, wenn ein Zeuge bestätigen kann, dass das, was Sie gesagt haben, tatsächlich eine mündliche Zusage war.
  • Der Beweis kann auch dadurch erbracht werden, dass Sie auf Ihre mündliche Zusage hin ein bestimmtes Handeln oder Verhalten an den Tag legen und damit dokumentieren, dass Ihre mündliche Zusage verbindlich war. Juristen sprechen  von einem konkludenten oder schlüssigen Verhalten. Beispiel: Sie sagen Ihrem Nachbarn zu, den 40 Meter großen Mammutbaum in Ihrem Garten zu fällen. Tun Sie es, bringen Sie schlüssig zum Ausdruck, dass Ihre mündliche Zusage ernst gemeint war.

Mündliche Zusagen sind das Eine, ihre Beweisbarkeit das Andere. Im Zweifel sind Sie gut beraten, Verträge schriftlich zu vereinbaren. Bestehen Sie darauf, dass mündliche Zusagen schriftlich dokumentiert werden. Nur dann sind sie Streitfall tatsächlich auch beweisbar.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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